Namensänderung in den Fahrzeugpapieren at the location Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
Larger map Contact
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
- Jüterboger Str. 3 , 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3446
- E-mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Opening hours
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Tuesday
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Wednesday
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Thursday
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10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Friday
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07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Public transportation
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Underground
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Bus
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Jüterboger Str.
- 248
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Berlin, Columbiadamm/Friesenstr.
- 248
- M43
-
Golßener Str.
- M43
-
Marheinekeplatz
- 248
-
Gneisenaustr./Baerwaldstr.
- N7
-
Jüterboger Str.
Additional information
- Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind aufgrund von Baumaßnahmen derzeit nur sehr begrenzt vorhanden.
- Mobilitätseingeschränkte Kunden wenden sich bitte vor Ort an den Sicherheitsdienst.
- Während der Umbauphase kann ausschließlich mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Eine Barzahlung wird nicht möglich sein.
- Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Payment options
- Girocard
Service description
Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren können nicht mehr in den Bürgerämtern vorgenommen werden, sondern ausschließlich bei einer der Zulassungsbehörden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
Die Finanzbehörde (Hauptzollamt) wird über die Namensänderung automatisch informiert.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Prerequisites
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Documents required
- Antrag auf Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
- Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
-
ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
- es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
Fees
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 12,00 Euro.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.
Legal basis
More information
Notes on responsibility
Im Rahmen vorhandener Kapazitäten werden täglich weitere zeitnahe Termine freigegeben. Ein regelmäßiges Überprüfen der Terminplattform wird daher empfohlen.