Sterbefall melden at the location Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlung:
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.

Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.

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Contact

Opening hours

  • Monday

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr
  • Tuesday

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
      08:30 bis 13:00
  • Wednesday

      Keine Sprechstunde
  • Thursday

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
      14:00-18:00 Uhr
  • Friday

      Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr

      Alle anderen Abteilungen:
      Keine Sprechstunde

Public transportation

  • Bus

    • Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
  • Underground

    • U Blaschkoallee: U7

Information on the address of this location

Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)

Additional information

Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-3004, -2248, -3697, -2880
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-2227, -2684 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-2703, -3145, -4502
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501

Payment options

  • Girocard

Service description

Sterbefall melden

Der Tod eines Menschen muss in dem Standesamt gemeldet (angezeigt) werden, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Dort wird der Sterbefall dann beurkundet und Sterbeurkunden können ausgestellt werden. Mit der Meldung (Anzeige) eines Sterbefalls und der Erledigung aller erforderlichen Formalitäten kann auch ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden.

Prerequisites

  • Frist: 3 Tage
    Der Tod einer Person muss innerhalb von drei Werktagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
  • Anzeige durch Personen, Einrichtungen oder Behörden
    Die Sterbefallanzeige kann erfolgen, durch:
    • Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime
    • Bestattungsunternehmen
    • Angehörige oder Personen, die bei Eintritt des Todes anwesend waren
    • Polizei, bei ungewisser oder nicht natürlicher Todesursache
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.

Documents required

  • Anzeige eines Sterbefalls
    (ausgefüllt, unterschrieben)
    • entweder übermittelt die Einrichtung/Behörde (z.B. Krankenhaus, Bestattungsunternehmen) die Sterbefallanzeige
    • oder die Angehörigen übermitteln die Sterbefallanzeige
  • Leichenschauschein
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • ggf. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Register
    Erforderlich, wenn die verstorbene Person verheiratet war oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat.
  • ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
    War die verstorbene Person geschieden oder verwitwet, ist die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde sowie ein Nachweis über die Auflösung (Auflösungsvermerk auf der Urkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil/Aufhebungsbeschluss oder Sterbeurkunde) erforderlich.
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder
    Erforderlich, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt.
  • Weitere Dokumente
    Die hier erfolgte Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht abschließend und weitere Dokumente können benötigt werden.

Fees

  • keine: Anzeige eines Sterbefalls
  • 12,00 Euro: Ausstellung der Sterbeurkunde
  • 12,00 Euro: Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
  • 12,00 Euro: Ausstellung einer internationalen Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung

Notes on responsibility

Der Tod einer Person muss in dem Standesamt des Sterbeortes / Sterbebezirks angezeigt werden, in dem diese verstorben ist. Der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person ist dabei nicht entscheidend.