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Sperrmüll (illegal) - Entsorgung at the location Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
Larger map Contact
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
- Salvador-Allende-Str. 80 A , 12559 Berlin
- Tel.: (030) 90297-4629
- Fax: (030) 90297-664621
- E-mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de
Opening hours
-
-
09:00-15:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
-
Tuesday
-
09:00-15:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
-
Wednesday
-
keine
-
Thursday
-
09:00-17:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
-
Friday
-
09:00-14:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Public transportation
-
Bus
-
Salvador-Allende-Brücke
- 269
- N65
- 169
- N64
-
Neuer Weg
- 269
- N65
- 169
- N64
-
S.-Allende-Str./Wendenschloßstr.
- 165
- 269
- N65
- X69
- 169
-
Berlin, Hirschgartendreieck
- N65
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Bellevuestr.
- N65
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Salvador-Allende-Brücke
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Tram
-
Berlin, Hirschgartendreieck
- 60
- 61
-
Bellevuestr.
- 60
- 61
-
Berlin, Hirschgartendreieck
Payment options
- Girocard
Service description
Sperrmüll (illegal) - Entsorgung
Als Sperrmüll bezeichnet man meistens sperrige Einrichtungsgegenstände. Zum Beispiel Möbel, Teppiche und Matratzen.
Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
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Online processing
Prerequisites
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Documents required
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Forms
- formlos
Fees
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Legal basis
Average time to process request
Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.
Notes on responsibility
Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.