Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen at the location Amt für Soziales Lichtenberg

 Larger map

Contact

Opening hours

  • Monday

      09:00 - 12:00 Uhr (Info-Tresen)
      13:00 - 15:00 Uhr (Info-Tresen)
  • Tuesday

      09:00 - 12:00 Uhr (Sprechzeiten allgemein) (BAföG/AFBG nur telefonische Sprechzeiten)
      13:00 - 15:00 Uhr (Info-Tresen)
  • Wednesday

      09:00 - 12:00 Uhr (Info-Tresen)
      13:00 - 15:00 Uhr (Info-Tresen)
  • Thursday

      09:00 - 12:00 Uhr (Sprechzeiten allgemein) (nicht BAföG/AFBG)
      14:00 - 18:00 Uhr (Sprechzeiten nur BAföG/AFBG)
  • Friday

      09:00 - 12:00 Uhr (Info-Tresen)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Die Information (Info-Tresen) nimmt Anträge und Unterlagen entgegen, fertigt ggf. Kopien und gibt Erstinformationen zu den Leistungen des Amtes und den zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeitern.

Public transportation

  • Bus

    • 108, 194 Bildungs- und Verwaltungszentrum
  • Train (S-Bahn)

    • S 5, S 7, S 75 Friedrichsfelde Ost
  • Tram

    • M 17, 27, 37 Am Tierpark oder Rhinstraße
  • Underground

    • U 5 Friedrichsfelde

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:

  • Regelbedarf
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
  • Mehrbedarfe, beispielsweise: für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG, für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, für kostenaufwendige Ernährung, für eine dezentrale Warmwasserversorgung
  • Einmalige Bedarfe, beispielsweise: Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt, Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen

Prerequisites

  • Sie haben keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen
    Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
    • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
    • Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Altersgrenze und Erwerbsminderung
    • Bezug einer vorgezogenen Altersrente
    oder
    • das Rentenalter (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) wurde noch nicht erreicht und
    • befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor
  • Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
    Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Documents required

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Fees

keine

Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann im Bezirksamt Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.