Beglaubigung von Kopien at the location Bürgeramt Weißensee

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Opening hours

  • Monday

      08:00 - 16.00 Uhr
  • Tuesday

      09.30 - 18.00 Uhr
  • Wednesday

      08:00 - 14.00 Uhr
  • Thursday

      09.30 - 18.00 Uhr
  • Friday

      08.00 - 13.00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Am 06.11.2026 bleiben die Bürgerämter im Bezirk Pankow aufgrund der jährlichen Personalversammlung für den regulären Publikumsverkehr geschlossen.

Die Abholung von bereits beantragten und fertiggestellten Dokumenten ist ebenfalls nicht möglich.

Information for customers with an appointment

Der Aufruf der Bürgerinnen und Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Public transportation

Additional information

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Foto für einen Personalausweis oder Reisepass gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen. Dies gilt nicht für Führerscheine.

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote

Das Bürgeramt Weißensee bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.

Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:

  • Meldebescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Gewerbezentralregisterauskünfte
  • PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
  • Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
  • Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

☑ Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.

☑ Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

☑ Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.

☑ Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.

Payment options

  • Barzahlung
  • Girocard

Service description

Beglaubigung von Kopien

Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.

Das Bürgeramt beglaubigt Kopien in zwei Fällen:
  • Das Original stammt von einer Behörde.
  • Sie benötigen die Kopie für eine Behörde.
Das Bürgeramt kann nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen.

Öffentliche Beglaubigungen und Beglaubigungen für das Ausland
  • In anderen Fällen und wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Notariate in Berlin finden Sie zum Beispiel bei der Berliner Notarkammer (unter "Weiterführende Informationen").
  • Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen geben (unter "Weiterführende Informationen").

Beglaubigungen von ausländischen Schriftstücken und Dokumenten
  • Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen.
  • Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden (unter "Weiterführende Informationen").

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You can also use this service throughout Berlin

Prerequisites

  • Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde
    Entweder das Original stammt von einer Behörde. Oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt.
  • Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten
    Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen:
    • Auszüge aus dem Grundbuch (Amtsgericht - Grundbuchamt),
    • Auszüge aus dem Handelsregister (Amtsgericht - Registergericht),
    • Auszüge aus dem Vereinsregister (Amtsgericht - Registergericht),
    • Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden (Standesamt),
    • Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster (Bezirksamt - Vermessungsamt).
    • Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden.
  • Das Original ist unverändert
    Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigen wir die Kopie nicht.
    Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit („Tipp-Ex“)
  • Das Original ist vollständig
    Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht.
    Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit.
  • ggf. Beauftragung einer anderen Person
    Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können auch eine andere Person die Beglaubigung von Kopien vornehmen lassen. Dafür ist keine Vorlage einer Vollmacht notwendig.

Documents required

  • Original und Kopie des Dokumentes
  • ggf. deutsche Übersetzung für Schriftstücke in anderer Sprache durch öffentlich vereidigte/n Dolmetscher/in
    Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen, wenn sich die beglaubigende Stelle anders kein Bild vom Inhalt machen kann. In Ausnahmefällen kann bei Vorhandensein von ausreichenden Sprachkenntnissen auf eine Übersetzung verzichtet werden. Die Entscheidung kann jedoch erst nach Vorlage des Dokumentes erfolgen.

Fees

5,00 Euro je Seite

Die Gebühren können höher sein, falls Original und die Kopie schwierig miteinander zu vergleichen sind, zum Beispiel bei technischen Zeichnungen oder bei chemischen Formeln.

Average time to process request

sofort

Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.