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Verkauf des Kraftfahrzeugs oder Anhängers melden at the location Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Larger map Contact
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
- Ferdinand-Schultze-Str. 55 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3445
- E-mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Opening hours
-
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Tuesday
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Wednesday
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Thursday
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Friday
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Public transportation
-
Bus
-
Schalkauer Str.
- M8
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- M5
- 294
-
Landsberger Allee/Rhinstr.
- M8
-
Arendsweg
- M8
-
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
Schalkauer Str.
-
Tram
-
Rhinstr./Plauener Str.
- 18
- 27
- M17
- M5
- M8
-
Schalkauer Str.
- 16
- M6
-
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 18
- 27
- M17
- M5
- M8
- 16
- M6
-
Arendsweg
- 16
- M6
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 18
- 27
- M17
- M5
- M8
-
Rhinstr./Plauener Str.
Additional information
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Payment options
- Barzahlung
- Girocard
Service description
Verkauf des Kraftfahrzeugs oder Anhängers melden
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug verkauft haben, sind Sie verpflichtet, uns das mitzuteilen. Bitte melden Sie den Verkauf so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Bitte beachten Sie:
Für das Fahrzeug müssen Sie noch so lange Steuern zahlen,
Mehr zu diesem Thema "Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen" unter "Weiterführende Informationen".
Bitte vergessen Sie nicht, den Verkauf auch Ihrer Kfz-Versicherung zu melden. Eine entsprechende Mitteilung an das Versicherungsunternehmen wird nicht durch die KFZ-Zulassungsbehörde übermittelt.
Tipp: Um sicherzustellen, dass Sie für das Fahrzeug keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr zahlen müssen, können Sie es vor dem Verkauf selbst außer Betrieb setzen.
Bitte beachten Sie:
Für das Fahrzeug müssen Sie noch so lange Steuern zahlen,
- bis die neue Halterin oder der neue Halter es auf sich umgemeldet hat oder
- bis es außer Betrieb gesetzt wurde.
Mehr zu diesem Thema "Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen" unter "Weiterführende Informationen".
Bitte vergessen Sie nicht, den Verkauf auch Ihrer Kfz-Versicherung zu melden. Eine entsprechende Mitteilung an das Versicherungsunternehmen wird nicht durch die KFZ-Zulassungsbehörde übermittelt.
Tipp: Um sicherzustellen, dass Sie für das Fahrzeug keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr zahlen müssen, können Sie es vor dem Verkauf selbst außer Betrieb setzen.
You can also access this service online
Online processing
Prerequisites
-
Fahrzeug verkauft
Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft. Sie waren Halterin oder Halter, Eigentümerin oder Eigentümer dieses Fahrzeugs. -
Fahrzeug war zugelassen
Ihr Fahrzeug war in Berlin zugelassen. Falls es abgemeldet war, brauchen Sie den Verkauf nicht zu melden.
Documents required
-
Mitteilung für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde über die Veräußerung eines Fahrzeuges
online möglich
Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name und Ihre Anschrift,
- Name und Anschrift der Käuferin oder des Käufers,
- die Bestätigung der Käuferin oder des Käufers, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erhalten zu haben.
Fees
keine