Melderegister - Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen at the location Bürgeramt 1 (Kreuzberg) Yorckstraße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bürgeramt in der Yorckstraße aktuell nicht barrierefrei!

Wegen einer Störung an beiden Aufzügen ist das Bürgeramt in der Yorckstraße bis auf weiteres nicht barrierefrei erreichbar!

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Opening hours

  • Monday

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Tuesday

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Wednesday

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Thursday

      08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Friday

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Saturday

      09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
      An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient. Dienstleistungen, für die üblicherweise keine Termine erforderlich sind, werden am Samstag nicht angeboten. Auch die Ausgabe fertiggestellter Dokumente sowie die Barzahlung sind Samstags nicht möglich. Allgemeine Informationen können an Samstagen ebenfalls nicht erteilt werden.

      Hier finden Sie eine Terminübersicht.

Public transportation

Information on the address of this location

3. Etage

Additional information

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von 6,00 Euro pro Antrag von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt hier eine Fotolösung, die auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet ist.


Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!

Payment options

  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • PayPal (digitale PayPal Card)

Service description

Melderegister - Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen

Im Melderegister kann im begründeten Einzelfall und unter strengen Voraussetzungen eine Auskunftssperre wegen persönlicher Gefährdung eingetragen werden. Denn es gilt: Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

  • Die Auskunftssperre wird befristet für zwei Jahre ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.
  • Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
  • Vorläufige Auskunftssperren gibt es nach dem Bundesmeldegesetz nicht. Damit Sie jedoch den Schutz einer Auskunftssperre unmittelbar erhalten können, trägt die Meldebehörde die Auskunftssperre zum Zeitpunkt der Antragstellung vorsorglich ein. Diese vorsorgliche Eintragung erfolgt nur, solange der Antrag noch in der Bearbeitung ist.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen formlosen schriftlichen "Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister".
  • Den Antrag schicken Sie bitte zusammen mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.
  • Bei dienstlichen Gründen (zum Beispiel Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.
2. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag, die Begründung und die eingereichten Nachweise.

3. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.

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Prerequisites

  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe haben und die Gefährdung gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen.
    Sie müssen glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

Documents required

  • Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister
    Bitte senden Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.
  • Ausführliche Begründung
    In Ihrer Antragsbegründung müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann.
  • Objektive Nachweise (in Kopie)
    zum Beispiel Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen

Fees

keine

Notes on responsibility

Bitte senden Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.