Auskunft aus den historischen Personenstandsunterlagen zu Deutschen im Ausland oder aus einem ehemaligen deutschen Gebiet beantragen at the location Landesarchiv Berlin

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Auskunft aus den historischen Personenstandsunterlagen zu Deutschen im Ausland oder aus einem ehemaligen deutschen Gebiet beantragen

Im Landesarchiv Berlin können Sie Kopien oder Auskünfte aus den Personenstandsregistern des Standesamts I in Berlin erhalten. Dazu zählen Geburten-, Heirats- und Sterberegister. Das Standesamt I in Berlin ist das zentrale Auslandsstandesamt Deutschlands. Es dokumentiert unter anderem Eheschließungen und Sterbefälle deutscher Staatsangehöriger im Ausland, die zuletzt nicht im Inland wohnhaft waren. Außerdem führt es als einziges Standesamt in der BRD die Konsular- und Kolonialregister. Ferner übernimmt es die Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher und führt das Wehrmachtfamilienbuch. In seiner Funktion als Ersatzstandesamt verwaltet es Register aus ehemaligen deutschen und besetzten Gebieten.

Ein Schwerpunkt der im Landesarchiv Berlin verwahrten Unterlagen liegt auf Personenstandsregistern aus den ehemaligen östlichen preußischen Provinzen. Diese betreffen insbesondere die Gebiete:
  • Ostpreußen
  • Westpreußen
  • Ober- und Niederschlesien
  • Pommern
und umfassen überwiegend den Zeitraum von 01.10.1874 bis 31.12.1946. Bitte beachten Sie, dass diese Überlieferung nicht vollständig ist. Häufig sind nur die Register vorhanden; ergänzende Unterlagen wie Namensverzeichnisse oder Sammelakten liegen nur vereinzelt vor. Negativbescheinigungen können ausgestellt werden.
Sterbefälle deutscher Soldaten, deren Wohnsitz oder letzter Aufenthalt in Swinemünde lag, wurden bis 1949 vom Standesamt Swinemünde beurkundet.

Für folgende Bestände – insbesondere zwischen 1939 und 1990 – sind vor allem Ehe- und Sterberegister überliefert:
  • Deutsches Reich: 01.09.1939 bis 31.12.1948
  • DDR: 01.01.1948 bis 31.12.1990
  • Westdeutschland/ BRD: 01.01.1948 bis 31.12.1990
  • Bundesrepublik Deutschland: ab 01.01.1990 bis heute
Geburtsregister befinden sich teilweise weiterhin beim Standesamt I in Berlin. Für Personenstandsfälle nach 1946 in den genannten ehemaligen Gebieten wenden Sie sich bitte direkt an die heute zuständigen polnischen Behörden.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie eine Anfrage auf Auskunft/Auszug zu den im Landesarchiv Berlin verwahrten Geburten-, Sterbe- oder Heiratsregistern aus den Beständen des Standesamt I in Berlin.
  2. Ihre Angaben werden geprüft und die passenden Registereinträge werden für Sie recherchiert.
  3. Auf Wunsch können die gefundenen Dokumente beglaubigt werden.
  4. Sie erhalten die Registerkopien oder eine schriftliche Auskunft per Post; einfache Auskünfte und unbeglaubigte Kopien erhalten Sie in der Regel per E-Mail.
  5. Falls keine Unterlagen gefunden werden, werden Sie per E-Mail informiert. Wenn keine Unterlagen vorhanden sind, können Sie einen beglaubigten Negativbescheid per Post erhalten.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Die gesetzlichen Fristen für die Fortschreibung der Register beim Standesamt I in Berlin sind abgelaufen
    (110 Jahre nach Geburt, 80 Jahre nach Heirat, 30 Jahre nach Tod, jeweils zuzüglich 5 Jahre Verzug zur Abgabe an das Landesarchiv Berlin)
  • Das zuständige Standesamt sowie der Ort oder Landkreis des Ereignisses sind Ihnen bekannt.
  • Das genaue Datum des Ereignisses (Geburt, Heirat oder Sterbefall) ist Ihnen bekannt.
  • Sie nutzen vor der Antragstellung möglichst die Online-Recherche zur Personensuche.
  • Für eine Einsichtnahme vor Ort im Landesarchiv Berlin vereinbaren Sie vorab einen Termin im Lesesaal.

Documents required

  • Anfrage auf Auskunft zu den im Landesarchiv Berlin verwahrten Geburten-, Sterbe- oder Heiratsregistern aus den Beständen des Standesamt I in Berlin
    Die Anfrage können Sie online stellen oder schriftlich per Post.
  • Genaue Angaben zur gesuchten Person und dem Ereignis
    • Name und ggf. zusätzlich der Geburtsname
    • alle Vornamen
    • Ereignis (Geburt, Heirat, Sterbe)
    • Datum des Ereignisses
    • ggf. Register-Nr.
    • Ort nebst Landkreis und/ oder beurkundendes Standesamt
    • ggf. Jahr der Beurkundung

Fees

Die maximalen Kosten sind abhängig vom Benutzungszweck, Anzahl der beantragten Registerkopien und Beglaubigungen sowie dem Ermittlungsaufwand.

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