Aktuelle Sprache: en
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz verlängern at the location Leistungszentrum
Larger map Contact
- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU)
- Leistungszentrum
- Darwinstraße 14-18 , 10589 Berlin
- Tel.: (030) 90225-0
- Fax: (030) 9028-3099
- Contact form
- Home page
Opening hours
-
-
08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Tuesday
-
08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Wednesday
-
08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Thursday
-
08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Friday
-
08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Kunden ohne Termin mit einem dringenden, unaufschiebbaren Anliegen können im LAF Leistungszentrum Darwinstraße zu folgenden Zeiten vorsprechen:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Am Mittwoch werden keine Notkunden bedient!
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Am Mittwoch werden keine Notkunden bedient!
Information for customers with an appointment
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 10 Minuten vorher). Sie können gleich im Warteraum Platz nehmen und werden dann über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen.
Public transportation
-
Underground
-
Bus
-
Goslarer Platz
- M27
-
Goslarer Platz
Information on the address of this location
Besuchereingang:Goslarer Ufer 15, 10589 Berlin
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz verlängern
Wenn Ihnen bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt wurden, können Sie eine Verlängerung (Weiterbewilligung) beantragen. Sie erhalten dann weiterhin die Leistungen für folgenden notwendigen Bedarf:
- Ernährung
- Unterkunft und Heizung
- Kleidung
- Gesundheitspflege
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
- Erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
- Erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepacket
Prerequisites
-
Sie sind Ausländer/in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und erfüllen bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
Leistungsberechtigte/r Ausländer/in ist, wer einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:
- AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
- AE nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
- AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende humanitäre/persönlich Gründe)
- AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG soweit die Duldung noch nicht seit 18 Monaten ausgesetzt ist (rechtliche, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall nicht absehbar ist)
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Gruppenregelung)
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG (rechtlich, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall absehbar, oder wenn selbst zu vertreten)
- Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 in Verbindung mit § 71 AsylVfG als geduldet (Asylfolgeantrag)
- Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 AsylVfG als geduldet (Asylzweitantrag)
Documents required
- Personal- und Aufenthaltsdokumente
- Meldebestätigung
- Krankenkassenkarte
- Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Fees
keine
Legal basis
Average time to process request
30 min