Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Änderung melden at the location Amt für Soziales

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Contact

  • Bezirksamt Pankow
  • Amt für Soziales
  • Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7 ,  10405 Berlin
  • Contact person

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Tel.: (030) 90295-5389
  • Fax: (030) 90295-6513
  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Zugang für Rollstuhlfahrer mit dem Aufzug; rechts neben dem Haupteingang (Haus 2)
Behindertenparkplatz in der Fröbelstraße.

Opening hours

  • Monday

      9:00-11:00 Uhr Sozialdienst, Soziale Wohnhilfe
      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Tuesday

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      09:00 - 11.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Wednesday

      9:00-11:00 Uhr Sozialdienst, Soziale Wohnhilfe
      Nur nach Vereinbarung
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Thursday

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      15.00 - 17.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Friday

      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)

Public transportation

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Änderung melden

Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und sich Ihre Lebensumstände verändert haben, dann müssen Sie die Änderungen dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) melden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse geändert haben.

Manche Veränderungen müssen Sie nicht melden; diese werden von der Behörde (von Amts wegen) durchgeführt:
  • Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung gemäß §§ 47-50 Asylgesetz (AsylG)
  • Umstellung auf Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) analog SGB XII
  • Überweisung zum Sozialamt bei Erfüllung der Voraussetzungen für die bezirkliche Zuständigkeit
  • Anspruchseinschränkung gemäß § 1a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Prerequisites

  • Sie sind Ausländer/in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und erfüllen bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
    Leistungsberechtigte/r Ausländer/in ist, wer einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:
    • AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
    • AE nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
    • AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende humanitäre/persönlich Gründe)
    • AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG soweit die Duldung noch nicht seit 18 Monaten ausgesetzt ist (rechtliche, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall nicht absehbar ist)
    • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Gruppenregelung)
    • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG (rechtlich, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall absehbar, oder wenn selbst zu vertreten)
    • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 in Verbindung mit § 71 AsylVfG als geduldet (Asylfolgeantrag)
    • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 AsylVfG als geduldet (Asylzweitantrag)
  • Bei Ihnen haben sich Veränderungen beim Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ergeben
    Folgende Veränderungen müssen Sie dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten melden:
    • Änderungen in den Einkommensverhältnissen unabhängig von der Einkommensart (Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld I, Kindegeld, Unterhalt etc.)
    • Änderungen in den Vermögensverhältnissen
    • Änderungen in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten (Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis etc.)
    • Änderungen in persönlichen, familiären und sonstigen Verhältnissen (Geburt eines Kindes, Umzug, Auszug, Zuzug, Krankenhausaufenthalt, Eheschließung, Ehescheidung etc.)

Documents required

  • Antrag auf Sozialhilfe
  • Anlagen zum Antrag auf Sozialhilfe
  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
  • Meldebestätigung
  • Krankenkassenkarte
  • Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Fees

Keine

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60 min