Aktuelle Sprache: en
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Beratung at the location Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
Larger map Contact
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
- Frau Zalys-Thomson
- Tel.: (030) 90293-0
- Fax: (030) 9028-4994
- E-mail: sozteamII@ba-mh.berlin.de
Contact person
Opening hours
-
-
→ offene Sprechstunde bei bestehender oder drohender Obdachlosigkeit im Team Unterbringung und
Soziale Wohnhilfe
→ Telefonsprechstunde für Leistungen nach dem SGB XII / AsylbLG ohne Leistungen der Hilfe zur
Pflege
09:00 – 11:00 Uhr
→ Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung -
Tuesday
-
→ offene Sprechstunde im Amt
09:00 – 11:00 Uhr
→ Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung -
Wednesday
-
Nur nach Vereinbarung.
-
Thursday
-
→ offene Sprechstunde im Amt
09:00 – 11:00 Uhr
→ Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung -
Friday
-
Nur nach Vereinbarung.
Public transportation
-
Bus
- Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 195
-
Tram
- Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 18, M6
Service description
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Beratung
Zu folgenden Themen können Sie sich im Landesamt für Flüchtingsangelegenheiten beraten lassen:
- allgemeine sowie leistungsrechtliche Beratung
- soziale Beratung
- Beratung sowie Hilfen zur freiwilligen Rückkehr und Weiterwanderung (Der Service der RuW richtet sich an alle in Berlin lebenden ausländischen Staatsbürger/innen, dieses schließt EU-Bürger/innen und Touristen ein)
Prerequisites
-
Sie sind Ausländer/in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und besitzen einen bestimmte Aufenthaltstitel
Leistungsberechtigte/r Ausländer/in ist, wer einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:
- AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
- AE nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
- AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende humanitäre/persönlich Gründe)
- AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG soweit die Duldung noch nicht seit 18 Monaten ausgesetzt ist (rechtliche, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall nicht absehbar ist)
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Gruppenregelung)
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG (rechtlich, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall absehbar, oder wenn selbst zu vertreten)
- Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 in Verbindung mit § 71 AsylVfG als geduldet (Asylfolgeantrag)
- Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 AsylVfG als geduldet (Asylzweitantrag)
Documents required
- Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls
Forms
- Antrag auf Sozialhilfe - Antragsbogen A -
- Anlage 1 - über Unterhalt zum Antrag auf Sozialhilfe
- Anlage 2 - für Ausländerinnen und Ausländer / Asylbewerberinnen und Asylbewerber zum Antrag auf Sozialhilfe
- Anlage 3 - über Grundvermögen zum Antrag auf Sozialhilfe
- Anlage 6 - über Mietschulden zum Antrag auf Sozialhilfe
Fees
keine
Legal basis
Average time to process request
60 min