Dolmetscherinnen und Dolmetscher - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren at the location Landgericht Berlin II - Dienststelle Tegeler Weg

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Contact

  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

barrierefreier Zugang:
Tegeler Weg 21 / Herschelstraße 19a

Opening hours

  • Monday

      09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Tuesday

      09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Wednesday

      09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Thursday

      09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Friday

      09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die unter https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-zivil/ veröffentlichten Informationen zu den aktuellen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs!

Public transportation

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Dolmetscherinnen und Dolmetscher - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren

Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die in einem zivilrechtlichen Verfahren eines Berliner Amtsgerichts, des Landgerichts Berlin oder des Kammergerichts für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung
  • ein Honorar für ihre Leistungen,
  • Fahrtkostenersatz,
  • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
  • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

Prerequisites

  • Antrag
    Die Vergütung erhalten Sie nur auf Antrag.
    Sie können Ihren schriftlichen Antrag, sofern Sie für das Landgericht Berlin tätig waren,

    • der Berechnungsstelle des Landgerichts Berlin per Post übersenden,
    • in den Briefkasten der Berechnungsstelle einwerfen,
    • bei der Geschäftsstelle bzw. Kammer, in deren Verfahren Sie als Dolmetscherin oder Dolmetscher tätig waren, einreichen.
  • Auszahlungsauftrag
    Die Richterin oder der Richter bescheinigt Ihre Dolmetschertätigkeit im Termin und ordnet die Auszahlung der Vergütung an.
  • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
    Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
    Die Frist beginnt

    • mit der Beendigung des Verhandlungstermins oder der Vernehmung, zu dem oder zu der Sie zugezogen wurden,
    • bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) mit Beendigung des letzten Verhandlungstermins.

    Endet Ihre Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

Documents required

  • Vergütungsantrag und Auszahlungsauftrag
    Nach dem Termin, in dem Sie tätig wurden, nimmt die Richterin/der Richter den unterschriebenen "Auszahlungsauftrag" (amtlich: HKR 174), mit dem Ihre Anwesenheit bescheinigt wird, zur Akte. Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
  • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
    Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.

Fees

keine