Hausbrunnen und kleine Wasserwerke - Überwachung at the location Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin

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Contact

  • This facility is wheelchair accessible.
  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
Explanation of symbols

Rollstuhlgeeigneter Zugang über Mansfelder- / Brienner Straße

Opening hours

  • Monday

      08.00 - 16.00 Uhr
  • Tuesday

      08.00 - 16.00 Uhr
  • Wednesday

      08.00 - 16.00 Uhr
  • Thursday

      08.00 - 16.00 Uhr
  • Friday

      08.00 - 14.00 Uhr

Public transportation

  • Bus

    • U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115, N3, N42, N7 Mansfelder Str./Barstr.: 101, 104, 115, N7
  • Underground

    • U Fehrbelliner Platz: U3, U7

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Hausbrunnen und kleine Wasserwerke - Überwachung

Betreiberinnen und Betreiber von Hausbrunnen müssen bestimmte Pflichten beachten. Hausbrunnen werden als „Kleinanlagen zur Eigenversorgung“ bezeichnet, wenn aus Ihnen Trinkwasser zur eigenen Versorgung entnommen wird. Wenn aus dem Hausbrunnen auch Trinkwasser zur gewerblichen oder öffentlichen Nutzung entnommen wird es „dezentrales kleines Wasserwerk“ genannt.

Je nachdem wie der Brunnen genutzt wird, müssen Sie regelmäßig das Wasser auf mikrobiologische, chemische und physikalische Parametern untersuchen lassen. Die Probeentnahme muss von einer zugelassenen Untersuchungsstelle durchgeführt werden. Eine zugelassene Untersuchungsstelle finden Sie auf der Internetseite des Landesamt für Gesundheit und Soziales (siehe "Weiterführende Informationen"). Kleinanlagen zur Eigenversorgung müssen in der Regel einmal jährlich auf mikrobiologische Parameter untersucht werden. Mindestens alle fünf Jahre muss das Wasser zusätzlich auf chemische und physikalische Parameter untersucht werden. Dezentrale kleine Wasserwerke die weniger als 10 Kubikmeter Wasser pro Tag fördern, müssen üblicherweise jährlich untersuchen. Das Gesundheitsamt kann Abweichungen von der Untersuchungshäufigkeit festlegen.

Betreiberinnen und Betreiber von Hausbrunnen müssen die gesetzlich geforderten Untersuchungsergebnisse dem Gesundheitsamt unaufgefordert innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Die Ergebnisse der Untersuchungen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Das Gesundheitsamt kann von Ihnen Zutritt zur Anlage verlangen, Auskünfte anfordern, Maßnahmen anordnen und Auflagen erteilen.

Documents required

  • Keine Unterlagen benötigt

Fees

Keine: Meldung der Untersuchungsergebnisse an das Gesundheitsamt

Notes on responsibility

Zuständig ist das Gesundheitsamt in dem Bezirk, in dem sich die Wasserversorgungsanlage befindet.