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Schwimmbäder - Hygieneüberwachung at the location Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin
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- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin
- Janusz-Korczak-Str. 32 , 12627 Berlin
- Tel.: (030) 90293-3639
- Fax: (030) 90293-3628
- E-mail: hygiene-mh@ba-mh.berlin.de
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Service description
Schwimmbäder - Hygieneüberwachung
Das Gesundheitsamt überwacht Schwimmbecken und Badebeckenanlagen. Dies gilt nicht für Schwimmbecken, die nur privat genutzt werden. Das Ziel der Begehungen ist es die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.
Das Gesundheitsamt begeht jedes öffentliche Schwimmbad jährlich. Üblicherweise fordert das Gesundheitsamt Einsicht in hygienerelevante Dokumente, begeht das Schwimmbad und die Aufbereitungsanlagen. Die Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, Auskünfte zu geben, Einsicht in das Betriebsbuch zu gewähren und den Zutritt zu ermöglichen. Das Gesundheitsamt kann Maßnahmen, inklusive einer Einschränkung des Badebetriebes, anordnen.
Die Planung eines Bades oder dessen Umbau ist dem Gesundheitsamt rechtzeitig anzuzeigen.
Betreiberinnen und Betreiber von Schwimmbädern sind zur Eigenüberwachung verpflichtet. Sie müssen die hygienischen Empfehlungen des Umweltbundesamtes, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung einhalten. Trinkwasseruntersuchungen müssen durch eine nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte Untersuchungsstelle erfolgen.
Badestellen in natürlichen Gewässern, wie zum Beispiel Badeseen, werden von den Gesundheitsbehörden im Sommer kontrolliert. Dies wird auf der Badegewässer-Seite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales beschrieben.
Das Gesundheitsamt begeht jedes öffentliche Schwimmbad jährlich. Üblicherweise fordert das Gesundheitsamt Einsicht in hygienerelevante Dokumente, begeht das Schwimmbad und die Aufbereitungsanlagen. Die Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, Auskünfte zu geben, Einsicht in das Betriebsbuch zu gewähren und den Zutritt zu ermöglichen. Das Gesundheitsamt kann Maßnahmen, inklusive einer Einschränkung des Badebetriebes, anordnen.
Die Planung eines Bades oder dessen Umbau ist dem Gesundheitsamt rechtzeitig anzuzeigen.
Betreiberinnen und Betreiber von Schwimmbädern sind zur Eigenüberwachung verpflichtet. Sie müssen die hygienischen Empfehlungen des Umweltbundesamtes, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung einhalten. Trinkwasseruntersuchungen müssen durch eine nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte Untersuchungsstelle erfolgen.
Badestellen in natürlichen Gewässern, wie zum Beispiel Badeseen, werden von den Gesundheitsbehörden im Sommer kontrolliert. Dies wird auf der Badegewässer-Seite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales beschrieben.
Prerequisites
- Das Schwimmbad befindet sich in Berlin
Documents required
- Keine
Fees
Keine
Legal basis
More information
Notes on responsibility
Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirkes, in welchem sich das Schwimmbecken befindet.