Dolmetscherinnen und Dolmetscher - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren at the location Amtsgericht Tiergarten

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Contact

  • Amtsgericht Tiergarten
  • Amtsgericht Tiergarten
  • Turmstraße 91 ,  10559 Berlin
  • Tel.: (0)30 9014-0
  • Fax: (0)30 9014-2010

Opening hours

  • Monday

      09.00 - 13.00
  • Tuesday

      09.00 - 13.00
  • Wednesday

      09.00 - 13.00
  • Thursday

      09.00 - 13.00
      15.00 - 18.00 nur Info- und Rechtsantragsstelle bevorzugt für Berufstätige nach Vereinbarung
  • Friday

      09.00 - 13.00

Hinweise zu Öffnungszeiten

Berechnungsstelle für Zeugen und Schöffen und die Vergütung von Dolmetschern und Sachverständigen:
Montag - Donnerstag: 9 - 15 Uhr
Freitag: 9 - 14 Uhr
Telefon: +4930 9014-3003

Anmeldung für die Teilnahme von Schulklassen an Gerichtsverhandlungen:
Montag - Freitag: 9 - 13 Uhr
Kontakt: Bitte nutzen Sie das Kontaktformular des Amtsgerichts Tiergarten auf der rechten Seite.

Public transportation

  • Bus

    • 245, M27 Alt-Moabit 123, 187 Turmstraße
  • Train (S-Bahn)

    • S5, S7, S75, S9 Bellevue
  • Tram

    • M10
  • Underground

    • U9 Turmstraße

Payment options

  • Barzahlung

Service description

Dolmetscherinnen und Dolmetscher - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren

Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
  • des Amtsgerichts Tiergarten,
  • des Landgerichts Berlin,
  • des Kammergerichts
  • der Staatsanwaltschaft Berlin
  • der Amtsanwaltschaft Berlin
für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

  • ein Honorar für ihre Leistungen,
  • Fahrtkostenersatz,
  • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
  • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

Prerequisites

  • Antrag
    Die Vergütung erhalten Sie nur auf Antrag.
    Sie können Ihren schriftlichen Antrag
    • der Berechnungsstelle des Amtsgerichts Tiergarten per Post übersenden,
    • in den Briefkasten der Berechnungsstelle (Altbau Zimmer A 236) einwerfen,
    • bei der Geschäftsstelle bzw. Abteilung, in deren Verfahren Sie als Dolmetscherin oder Dolmetscher tätig waren, einreichen.
  • Auszahlungsauftrag
    Die Richterin oder der Richter bescheinigt Ihre Dolmetschertätigkeit im Termin und ordnet die Auszahlung der Vergütung an.
  • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
    Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht oder der Ermittlungsbehörde, das bzw. die Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
    Die Frist beginnt
    • mit der Beendigung des Verhandlungstermins oder der Vernehmung, zu dem oder zu der Sie zugezogen wurden.
    • bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) mit Beendigung des letzten Verhandlungstermins.
    Endet Ihre Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

Documents required

  • Vergütungsantrag und Auszahlungsauftrag
    • Nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erhalten Sie den unterschriebenen "Auszahlungsauftrag" (amtlich: HKR 174), mit dem Ihre Anwesenheit bescheinigt wird.
    • Bitte reichen Sie das Original und eine Durchschrift dieses "Auszahlungsauftrages" zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten "Antrag auf Dolmetschervergütung“ (unter "Formulare") zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
  • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
    Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.

Forms

Fees

Keine

Notes on responsibility

Wenn Sie für das Kammergericht tätig waren, werden Sie dort vergütet, in allen übrigen Fällen vom Amtsgericht Tiergarten.