Impfung - Nebenwirkung melden at the location Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin

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Contact

  • This facility is wheelchair accessible.
  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
Explanation of symbols

Rollstuhlgeeigneter Zugang über Mansfelder- / Brienner Straße

Opening hours

  • Monday

      08.00 - 16.00 Uhr
  • Tuesday

      08.00 - 16.00 Uhr
  • Wednesday

      08.00 - 16.00 Uhr
  • Thursday

      08.00 - 16.00 Uhr
  • Friday

      08.00 - 14.00 Uhr

Public transportation

  • Bus

    • U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115, N3, N42, N7 Mansfelder Str./Barstr.: 101, 104, 115, N7
  • Underground

    • U Fehrbelliner Platz: U3, U7

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Impfung - Nebenwirkung melden

Ärztinnen und Ärzte müssen Impfreaktionen, die über das übliche Ausmaß hinausgehen, unverzüglich an das Gesundheitsamt melden. Auch Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik sind hierzu verpflichtet. Das Gesundheitsamt überprüft die Meldung und leitet anonymisierte Informationen weiter an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Nicht meldepflichtig sind vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, sofern sie das übliche Ausmaß nicht überschreiten.

Beachten Sie die Meldung an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemäß der Berufsordnung für Ärzte.

Zusätzlich besteht die freiwillige Möglichkeit direkt an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Diese Möglichkeit besteht für Ärztinnen und Ärzte und für Privatpersonen.

Prerequisites

  • Die meldende Person muss meldepflichtig sein
    Meldepflichtige Personen sind Ärztinnen und Ärzte, Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik.
  • Die betroffene Person muss ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben

Documents required

  • Vordruck für eine Meldung
    Vordruck des Paul-Ehrlich-Instituts zur Meldung an das Gesundheitsamt durch eine meldepflichtige Person gemäß Infektionsschutzgesetz

Fees

keine

Notes on responsibility

Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirks, in dem die betroffene Person ihren Hauptwohnsitz hat.