Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen at the location Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin

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Contact

  • This facility is wheelchair accessible.
  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
Explanation of symbols

Rollstuhlgeeigneter Zugang über Mansfelder- / Brienner Straße

Opening hours

  • Monday

      08.00 - 16.00 Uhr
  • Tuesday

      08.00 - 16.00 Uhr
  • Wednesday

      08.00 - 16.00 Uhr
  • Thursday

      08.00 - 16.00 Uhr
  • Friday

      08.00 - 14.00 Uhr

Public transportation

  • Bus

    • U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115, N3, N42, N7 Mansfelder Str./Barstr.: 101, 104, 115, N7
  • Underground

    • U Fehrbelliner Platz: U3, U7

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen

Das Gesundheitsamt überwacht Einrichtungen, in denen Hygiene eine wichtige Rolle spielt. Das sind zum Beispiel medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Entbindungseinrichtungen oder gewerbliche Einrichtungen wie Piercing- und Tattoo Studios oder Gemeinschaftseinrichtungen wie Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen für Asylsuchende, Kinderheime, oder Kinderbetreuungsstätten. Das Ziel der Begehungen ist, die Einhaltung der Hygienestandards zu überprüfen und die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Nicht vom Gesundheitsamt überwacht wird die Verarbeitung von Lebensmitteln, zum Beispiel Küchen in Kindereinrichtungen. Hierfür ist die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zuständig.

Eine Hygieneüberwachung kann bedeuten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes angemeldet oder unangemeldet eine Einrichtung begehen. Üblicherweise fordert das Gesundheitsamt Einsicht in hygienerelevante Dokumente, begeht die Räumlichkeiten und lässt sich Arbeitsabläufe demonstrieren. Die Einrichtungen sind verpflichtet, Auskünfte zu geben, Einsicht in Dokumente zu gewähren und den Zutritt zu allen Räumen zu ermöglichen. Im Regelfall erhalten die Einrichtungen einen Begehungsbericht. In diesem werden gegebenenfalls Maßnahmen angeordnet.

Einrichtungen können sich auf eine Begehung vorbereiten, indem sie die hygienischen Bestimmungen lesen und umsetzen. Hygienische Bestimmungen können Gesetzestexte und Richtlinien sein. Die meisten Einrichtungen müssen einen Hygieneplan erstellen. Im Internet stehen Rahmenhygienepläne des Länderarbeitskreises zur Verfügung (siehe "Weiterführende Informationen").

Prerequisites

  • Keine

Documents required

Fees

Keine

Notes on responsibility

Zuständig ist das Gesundheitsamt in dem Bezirk, in dem sich die Einrichtung befindet.