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Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit at the location Jugendamt - Kinderschutz-Team
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- Bezirksamt Spandau
- Jugendamt - Kinderschutz-Team
- Klosterstr. 36 , 13581 Berlin
- Tel.: (030) 90279-5555
- Fax: (030) 90279-6614
- E-mail: kinderschutzteam-jugendamt@ba-spandau.berlin.de
- Zuständigkeiten
Opening hours
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08:00-18:00 Uhr - Bereitschaft
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Tuesday
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08:00-18:00 Uhr - Bereitschaft
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Wednesday
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08:00-18:00 Uhr - Bereitschaft
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Thursday
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08:00-18:00 Uhr - Bereitschaft
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Friday
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08:00-18:00 Uhr - Bereitschaft
Public transportation
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Train (S-Bahn)
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S Spandau Bhf
- S3
- S9
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S Spandau Bhf
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Bus
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Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
- 638
- 134
- 135
- 137
- M37
- N34
- M36
- M32
- X36
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Elsflether Weg
- X37
- X36
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S+U Rathaus Spandau
- 671
- 130
- 134
- 136
- 237
- 337
- N7
- N30
- X33
- X37
- RE2
- X36
- RE8
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
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Train
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S Spandau Bhf
- RE4
- RB21
- RB14
- RE2
- RE8
- RB10
-
S Spandau Bhf
Information on the address of this location
1. EtagePayment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit
Die Jugendämter und die Hotline Kinderschutz nehmen Hinweise zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen entgegen und überprüfen diese unverzüglich. Sie veranlassen den nötigen Schutz und leiten Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Prerequisites
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Documents required
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fees
keine
Legal basis
- § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
More information
Notes on responsibility
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.