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Insolvenz - Restschuldbefreiung at the location Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
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- Amtsgericht Spandau
- Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
- Altstädter Ring 7 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90157 - 0
- Fax: (030) 90157 - 444
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- Home page
Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.
Opening hours
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09:00 - 13:00 Uhr
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Tuesday
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09:00 - 13:00 Uhr
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Wednesday
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09:00 - 13:00 Uhr
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Thursday
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09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Friday
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09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine für Kirchenaustritte werden nur online vergeben.
Public transportation
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Bus
- Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
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Train (S-Bahn)
- S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
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Underground
- U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Additional information
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.Payment options
- Barzahlung
Service description
Insolvenz - Restschuldbefreiung
Durch die Erteilung der Restschuldbefreiung werden Sie von Ihren Schulden gegenüber Ihren Insolvenzgläubigern befreit, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
Von der Restschuldbefreiung können bestimmte Forderungen unter Umständen nicht erfasst sein:
Von der Restschuldbefreiung können bestimmte Forderungen unter Umständen nicht erfasst sein:
- Forderungen aus vorsätzlich begangener, unerlaubter Handlung
- Forderungen aus rückständigem, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem Unterhalt
- Forderungen aus einer Steuerstraftat
Prerequisites
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Der Antragstellende muss eine natürliche Person sein.
Natürliche Personen sind z.B. Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmende, selbständig oder freiberuflich Tätige, Beamtinnen und Beamte, Arbeitslose, Auszubildende, Strafgefangene. -
Beifügen der Abtretungserklärung
Sie müssen eine Abtretungserklärung zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten. -
Abzugebende Erklärungen
Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten. -
Ablauf von 3 Jahren
Hierbei handelt es sich um die vom Gesetzgeber seit dem 01.10.2020 grundsätzlich bestimmte Dauer des Insolvenzverfahrens. -
Ablauf von 5 Jahren
Haben Sie bereits Restschuldbefreiung in drei Jahren nach den ab dem 01.10.2020 geltenden Vorschriften erlangt, so beträgt die Dauer des Insolvenzverfahrens fünf Jahre.
Documents required
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Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung
Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, sind sämtliche Erklärungen enthalten.
Füllen Sie den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens oder des Verbraucherinsolvenzverfahrens vollständig aus. Nur der von Ihnen selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermöglicht die spätere Erteilung der Restschuldbefreiung.
Forms
Fees
keine
More information
Notes on responsibility
Regelinsolvenzverfahren
Bei Regelinsolvenzverfahren ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung beim Amtsgericht Charlottenburg zu stellen.
Verbraucherinsolvenzverfahren
- In Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Antrag beim Amtsgericht am Wohnort des Antragstellenden einzureichen.
- Ausnahme: Es wurde zunächst ein Antrag auf Eröffnung durch einen Gläubiger (sog. Fremdantrag) gestellt, dann ist der Antrag auf Restschuldbefreiung beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen, da hier auch der Gläubigerantrag bearbeitet wird.