Handelsregister - Eintragung als Einzelkauffrau und Einzelkaufmann at the location Handelsregister

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Payment options

  • Barzahlung

Service description

Handelsregister - Eintragung als Einzelkauffrau und Einzelkaufmann

Wenn Sie ein Handelsgewerbe als Einzelkauffrau oder Einzelkaufmann betreiben, sind Sie verpflichtet sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Betreiben Sie nur ein Kleingewerbe, haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig in das Handelsregister eintragen zu lassen. Die Unterscheidung richtet sich nach dem Umfang des Betriebes. Hinweise hierfür sind z.B. eine kaufmännische Buchführung, die Beschäftigung von mehreren Arbeitnehmern und höhere Umsatzzahlen.

Prerequisites

  • Notariell beglaubigte Form
    Ihre Unterschrift unter der Anmeldung müssen Sie beglaubigen lassen. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat Ihrer Wahl.
  • Elektronische Übersendung der Anmeldung durch das Notariat
    Das Handelsregister wird ausschließlich elektronisch geführt. Das elektronische Dokument (Anmeldung) wird durch das Notariat an das Registergericht übermittelt.

Documents required

  • Anmeldung
    Das Handelsregistergericht wird nur aufgrund einer Anmeldung (Eintragungsantrag) tätig.
    Die Anmeldung muss enthalten:
    • Firma (Name des Unternehmens)
    • Sitz: Berlin
    • Geschäftsanschrift in Berlin
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort der Inhaberin oder des Inhabers
    • Unternehmensgegenstand (Betätigungsfeld des Unternehmens)

Fees

  • 70,00 Euro: Für die Ersteintragung eines einzelkaufmännischen Unternehmens
  • Hinzu kommt eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 1/3 der Gebühren für die Eintragung.

Notes on responsibility

Für die Eintragung ist in Berlin ausschließlich das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.