Sachverständige - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen at the location Landgericht Berlin I - Landgericht für Strafsachen

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Contact

  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

barrierefreier Zugang: Wilsnacker Straße 3-4

Opening hours

  • Monday

      09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Tuesday

      09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Wednesday

      09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Thursday

      09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Friday

      09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Zeiten für die Teilnahme von Schulklassen an Gerichtsverhandlungen:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Besuche von Schulklassen oder anderen Gruppen werden ausschließlich unter der E-Mail-Adresse
Besuchsanmeldungen-Kriminalgericht@ag-tg.berlin.de bearbeitet, wobei hier die Bearbeitung ausschließlich per Mail vorgesehen ist.

Information for customers with an appointment

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, einen Termin zu vereinbaren.

Public transportation

Information on the address of this location

Bitte beachten Sie die unter https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-straf/ veröffentlichten Informationen zu den aktuellen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs!

Service description

Sachverständige - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen

Sachverständige, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
  • des Amtsgerichts Tiergarten,
  • des Landgerichts Berlin,
  • des Kammergerichts,
  • der Staatsanwaltschaft Berlin,
  • der Amtsanwaltschaft Berlin
für das Gericht oder die Ermittlungsbehörde tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

  • ein Honorar für ihre Leistungen,
  • Fahrtkostenersatz,
  • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
  • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

Prerequisites

  • Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens
    Sie müssen vom Gericht oder der Ermittlungsbehörde mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein.
  • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
    Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht oder der Ermittlungsbehörde, das bzw. die Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
    Die Frist beginnt:
    • bei schriftlicher Begutachtung mit dem Eingang Ihres Gutachtens bei der Stelle, die Sie beauftragt hat und
    • im Fall der Anhörung im Verhandlungstermin mit deren Ende. Bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) beginnt die Frist mit Beendigung der letzten Anhörung.
    • Enden Auftrag oder Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

Documents required

  • Antrag auf Sachverständigenvergütung
    (unter "Formulare")
  • Auszahlungsauftrag (Original und eine Durchschrift)
    • Nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erhalten Sie den unterschriebenen „Auszahlungsauftrag“ (amtlich: HKR 174), mit dem Ihre Anwesenheit bescheinigt wird.
    • Bitte reichen Sie das Original und eine Durchschrift dieses „Auszahlungsauftrages“ zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten „Antrag auf Sachverständigenvergütung“ zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
  • Rechnung zum schriftlichen Gutachten
    Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
  • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen (Original)
    Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.

Forms

Fees

keine

Notes on responsibility

Wenn Sie für das Kammergericht tätig waren, werden Sie dort vergütet, in allen übrigen Fällen vom Amtsgericht Tiergarten.