Insolvenzverfahren - Verfahrenskosten - Stundung at the location Amtsgericht Lichtenberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Hinweis zum Zutritt ins Gerichtsgebäude:
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.

Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
Bitte beachten:
Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.

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Contact

  • This facility is wheelchair accessible.
  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Zugang für Rollstuhlfahrer über Hofeinfahrt Alfredstrasse (Bitte Klingeln)

Opening hours

  • Monday

      09:00-13:00 Uhr
  • Tuesday

      09:00-13:00 Uhr
  • Wednesday

      09:00-13:00 Uhr
      Im Nachlassgericht Mittwochs keine Erbausschlagung und keine Sprechzeiten der Geschäftsstellen, mit Ausnahme vereinbarter Termine
  • Thursday

      09:00-13:00 Uhr
      Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
      15.00-18.00 Uhr.
      Bitte beachten Sie, dass in der Spätsprechstunde nur P-Kontofreigaben, Kirchenaustritte, Beratungshilfen oder Einstweilige Verfügungen bearbeitet werden.
      Für alle anderen Anliegen beachten Sie bitte die Sprechzeiten der Geschäftsstellen.
  • Friday

      09:00-13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Öffnungszeit der Gerichtszahlstelle:
Die Gerichtszahlstelle bleibt aus dienstlichen Gründen ab dem 13.01.2026 bis auf weiteres geschlossen!

Public transportation

Payment options

  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)

Service description

Insolvenzverfahren - Verfahrenskosten - Stundung

Im Insolvenzverfahren entstehen Kosten, die der Schuldner bzw. die Schuldnerin zu tragen hat. Kostenstundung bedeutet, dass die Verfahrenskosten bis zur Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung nicht geltend gemacht werden, der Zeitpunkt der Zahlung also aufgeschoben wird. Danach werden die Kosten erhoben und sind vom Schuldner bzw. der Schuldnerin zu zahlen. Wird die Kostenstundung vorher aufgehoben, werden die Kosten sofort fällig.

Prerequisites

  • Natürliche Person
    Natürliche Person heißt, dass es sich nicht um eine juristische Person (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft) handelt.
  • Abzugebende Erklärungen
    Sie haben Angaben darüber zu machen, ob Sie wegen einer Insolvenzstraftat im Sinne der §§ 283 bis 283c StGB rechtskräftig verurteilt wurden, oder Ihnen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Antrag auf Verfahrenseröffnung Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde. Bei diesen Insolvenzstraftaten handelt es sich um Bankrott § 283 StGB, um besonders schweren Fall des Bankrotts § 283a StGB, um die Verletzung der Buchführungspflicht § 283b StGB sowie um die Gläubigerbegünstigung § 283c StGB.
    Ist einer dieser Punkte erfüllt, ist eine Stundung ausgeschlossen.
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
    Nur wenn Sie das Insolvenzverfahren mit dem Ziel durchlaufen möchten, sich zu entschulden, können Sie die Stundung der Kosten beantragen.
  • Keine Mittel zur Kostendeckung
    Aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation können Sie die Kosten nicht bezahlen. Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen reichen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken

Documents required

  • Regelinsolvenzverfahren: Kombinierter Antrag auf Eröffnung, Erteilung Restschuldbefreiung und Kostenstundung
    (unter "Formulare")
  • Verbraucherinsolvenzverfahren: Antrag auf Kostenstundung
    (unter "Formulare")
    Bei der Verbraucherinsolvenz ist der Stundungsantrag nicht Bestandteil des Eröffnungsantrages, so dass dieser Antrag isoliert einzureichen ist.
  • Aktuelle Nachweise zum Einkommen
    z.B. Lohnbescheinigung, Jobcenterbescheid, Grundsicherungsbescheid, Rentenbescheid oder andere Einkommensnachweise
  • Nachweise zu den monatlichen Ausgaben
    z.B. Miete, Hausgeld, Kreditrate, Versicherungen, Unterhaltszahlungen

Fees

keine

Average time to process request

Sie ist abhängig von der Bearbeitungszeit des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Notes on responsibility

  • Amtsgericht Charlottenburg: Bei Regelinsolvenzverfahren ist der Antrag auf Kostenstundung beim Amtsgericht Charlottenburg zu stellen.
  • Amtsgericht: In Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Antrag beim Amtsgericht am Wohnort der bzw. des Antragstellenden einzureichen.
Ausnahme: Wenn zunächst ein Antrag auf Eröffnung durch einen Gläubiger (sog. Fremdantrag) gestellt wurde, dann ist der Stundungsantrag beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen, da dort auch der Gläubigerantrag bearbeitet wird.

und Marzahn-Hellersdorf