Zusammenrechnung mehrerer Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners at the location Amtsgericht Charlottenburg

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Opening hours

  • Monday

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Tuesday

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Wednesday

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen sind die Abteilungen für Nachlass, Insolvenz- und Restrukturierung)
  • Thursday

      09.00 - 13.00 Uhr
      15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung; Für die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht direkt. Diese Erklärungen können im Spätdienst nicht aufgenommen werden.)
  • Friday

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen ist die Abteilungen für Nachlass)

Public transportation

  • Bus

    • M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
  • Train (S-Bahn)

    • S-Bahnhof Charlottenburg
  • Underground

    • Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz

Payment options

  • Barzahlung

Service description

Zusammenrechnung mehrerer Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners

Sie als Gläubiger können beantragen, dass mehrere gepfändete Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners zusammenzurechnen sind, wenn sich danach ein höherer pfändbarer Betrag für Sie ergeben könnte.

Prerequisites

  • Mehrere Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners sind gepfändet oder sollen gepfändet werden
    Die Schuldnerin/der Schuldner bezieht mehrere Einkommen und diese sind durch Sie gepfändet worden oder sollen (gleichzeitig) gepfändet werden. Es ist dabei unerheblich, um welche Art von Einkommen es sich handelt. Es sowohl möglich mehrere Arbeitseinkommen zusammenzurechnen, als auch Arbeitseinkommen und Sozialleistungen sowie Arbeitseinkommen und Naturalleistungen.

Documents required

  • schriftlicher Antrag auf Zusammenrechnung der Einkommen der Schuldnerin bzw. des Schuldners
    Der Antrag kann auch zu den entsprechenden Sprechzeiten in der Rechtsantragsstelle des Gerichts zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden.
  • Nachweis darüber, dass das Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners gepfändet wurde
    Ist die Pfändung der Einkommen der Schuldnerin/des Schuldners bereits erfolgt, ist der bzw. sind die entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse vorzulegen.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweise über die Voraussetzungen der Zusammenrechnung der Einkommen
    Es sind Nachweise über das Vorhandensein mehrerer Einkommen, ggf. Wirksamwerden einer bereits erfolgen Pfändung eines der Einkommen, die Höhe der Einkommen und auch deren Beständigkeit sind vorzulegen.

Fees

Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Für Zustellungen und Kopien können Auslagen entstehen.

Notes on responsibility

Zuständig ist das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz der Schuldnerin oder des Schuldners bzw. das Vollstreckungsgericht, welches den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat.