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Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung at the location Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
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- Amtsgericht Spandau
- Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
- Altstädter Ring 7 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90157 - 0
- Fax: (030) 90157 - 444
- Contact form
- Home page
Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.
Opening hours
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09:00 - 13:00 Uhr
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Tuesday
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09:00 - 13:00 Uhr
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Wednesday
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09:00 - 13:00 Uhr
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Thursday
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09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Friday
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09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine für Kirchenaustritte werden nur online vergeben.
Public transportation
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Bus
- Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
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Train (S-Bahn)
- S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
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Underground
- U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Additional information
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.Payment options
- Barzahlung
Service description
Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung
Wenn bei Angelegenheiten, die zu regeln sind, Beteiligte unbekannt sind, kann das Gericht für die unbekannten beteiligten Personen einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Das ist häufig erforderlich, wenn im Grundbuch ein Nacherbenvermerk eingetragen ist und die Nacherben unbekannt sind.
Prerequisites
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Unbekannte beteiligte Person
Bei der zu regelnden rechtlichen Angelegenheit ist unbekannt, wer beteiligt ist. -
Fürsorgebedürfnis
Die Regelung der Angelegenheit muss notwendig sein.
Documents required
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Antrag
Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen. -
Begründung
Die Begründung muss die Angelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben. -
Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, die unbekannten Beteiligten zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.
Fees
Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.
Legal basis
Notes on responsibility
Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Angelegenheit zu regeln ist.