Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung at the location Amtsgericht Charlottenburg

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Contact

Opening hours

  • Monday

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Tuesday

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Wednesday

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen sind die Abteilungen für Nachlass, Insolvenz- und Restrukturierung)
  • Thursday

      09.00 - 13.00 Uhr
      15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung; Für die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht direkt. Diese Erklärungen können im Spätdienst nicht aufgenommen werden.)
  • Friday

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen ist die Abteilungen für Nachlass)

Public transportation

  • Bus

    • M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
  • Train (S-Bahn)

    • S-Bahnhof Charlottenburg
  • Underground

    • Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz

Payment options

  • Barzahlung

Service description

Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung

Wenn bei Angelegenheiten, die zu regeln sind, Beteiligte unbekannt sind, kann das Gericht für die unbekannten beteiligten Personen einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Das ist häufig erforderlich, wenn im Grundbuch ein Nacherbenvermerk eingetragen ist und die Nacherben unbekannt sind.

Prerequisites

  • Unbekannte beteiligte Person
    Bei der zu regelnden rechtlichen Angelegenheit ist unbekannt, wer beteiligt ist.
  • Fürsorgebedürfnis
    Die Regelung der Angelegenheit muss notwendig sein.

Documents required

  • Antrag
    Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen.
  • Begründung
    Die Begründung muss die Angelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben.
  • Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
    Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, die unbekannten Beteiligten zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.

Fees

Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.

Notes on responsibility

Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Angelegenheit zu regeln ist.