Blindenhilfe at the location Amt für Soziales - Müllerstraße

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Contact

  • Bezirksamt Mitte
  • Amt für Soziales - Müllerstraße
  • Müllerstraße 146 ,  13353 Berlin
  • Contact person

  • Ambulante Hilfe zur Pflege / Landespflegegeld
  • Tel.: (030) 9018-42309, -43693
  • Fax: (030) 9018488-42309, -43693

Hinweise zu Öffnungszeiten

Eine Übersicht der Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite des Sozialamtes: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/artikel.1554707.php

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Service description

Blindenhilfe

Die Leistung umfasst einen Geldbetrag zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.

Bei der Berechnung der Blindenhilfe werden zweckgleiche Leistungen, beispielsweise Landespflegegeld, Leistungen der Pflegekasse, angerechnet.

Prerequisites

Documents required

  • Antrag auf Sozialhilfe
  • Gültige Personaldokumente
    Meldebestätigung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
    Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Nachweis zum Schweregrad der Sehbeeinträchtigung
    Dies können sein:
    • augenärztliche Befunde
    • Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl"
  • Bescheide über zweckgleiche Leistungen
    Dies können sein:
    • Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
    • Bescheid der Pflegekasse über die Feststellung eines Pflegegrades
    • Bescheid der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft über eine Unfallrente
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Fees

keine

Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann im

  • Jugendamt: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Amt für Soziales: Erwachsene
Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.