Aktuelle Sprache: en
Grundbuch - Grundpfandrechte-Veränderungen at the location Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
Larger map Contact
- Amtsgericht Spandau
- Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
- Altstädter Ring 7 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90157 - 0
- Fax: (030) 90157 - 444
- Contact form
- Home page
Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.
Opening hours
-
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Tuesday
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Wednesday
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Thursday
-
09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
-
Friday
-
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine für Kirchenaustritte werden nur online vergeben.
Public transportation
-
Bus
- Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
-
Train (S-Bahn)
- S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
-
Underground
- U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Additional information
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.Payment options
- Barzahlung
Service description
Grundbuch - Grundpfandrechte-Veränderungen
Die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) können nachträglich verändert werden. Veränderungen sind zum Beispiel: Abtretung an eine andere Gläubigerin oder einen anderen Gläubiger, Änderung des Ranges, Verpfändung, Pfändung und nachträgliche Brieferteilung.
Prerequisites
-
Antrag
Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren. -
Voreintragung
Das zu verändernde Recht muss bereits im Grundbuch eingetragen sein.
Documents required
-
Antrag
Die Person, deren Recht von der Änderung begünstigt wird (Begünstigte), stellt den Antrag. Antragsberechtigt ist aber auch die Person, die durch die Eintragung rechtlich benachteiligt wird (Betroffene). -
Bewilligungserklärung der Betroffenen oder Nachweis der Unrichtigkeit
Einzureichen ist eine Erklärung, aus der hervor geht, welche Änderungen eingetragen werden sollen (Bewilligung). Die Unterschrift der Betroffenen muss notariell beglaubigt werden.
Sofern die Veränderung außerhalb des Grundbuchs eingetreten ist, wird das Grundbuch unrichtig. In diesen Fällen, z.B. bei Änderung der Firma oder Pfändung des Rechts, muss die Unrichtigkeit durch eine Urkunde nachgewiesen werden. -
Eigentümerzustimmung
Bei Veränderungen des Ranges eingetragener Grundpfandrechte müssen die Eigentümer, ebenfalls in notarieller Form, zustimmen. -
Briefvorlage
Wurde das Grundpfandrecht als Briefrecht eingetragen, ist der Grundschuld- oder Hypothekenbrief vorzulegen.
Fees
In den meisten Fällen wird eine halbe Gebühr nach dem Wert der Veränderung erhoben (KV 14130 GNotKG). Die Höhe ergibt sich aus § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).
Legal basis
Notes on responsibility
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf