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Tiere - gefährliche Wildtiere - Ausnahmegenehmigung für nicht gewerbsmäßige Haltung at the location Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Dillenburger Straße 57 , 14199 Berlin
- Tel.: (030) 9029-18407
- Fax: (030) 9029-18428
- E-mail: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Home page
- Zuständigkeiten
Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.
Opening hours
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
-
Tuesday
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
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Wednesday
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
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Thursday
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
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Friday
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
Hinweise zu Öffnungszeiten
Persönliche Termine zur Tiersprechstunde können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.
Public transportation
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Underground
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Bus
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Dillenburger Str.
- 248
- 282
-
Sodener Str.
- 186
-
U Breitenbachplatz
- 282
- 101
- 248
- N3
-
Schorlemerallee
- 101
- N3
-
Binger Str.
- 186
-
Dillenburger Str.
Payment options
- Barzahlung
Service description
Tiere - gefährliche Wildtiere - Ausnahmegenehmigung für nicht gewerbsmäßige Haltung
Die nichtgewerbliche Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten ist im Land Berlin grundsätzlich verboten. Für die Haltung folgender Arten kann unter Auflagen eine Ausnahmegenehmigung zur Haltung erteilt werden:
Katzen (Felidae), die nicht zu den Großkatzen (Pantherinae), Pumas (Puma concolor) oder Geparden (Acinonyx jubatus) gehören,
Affen (Simiae), alle Arten ausgenommen Menschenaffen (Hominidae), Halbaffen (Prosimiae) und Krallenaffen (Callithrichidae)
Hunde (Canidae), alle wildlebenden Arten ausgenommen Wölfe (Canis Lupus)
Riesenschlangen [Pythons (Pythonidae) und Boas (Boidae)] die ausgewachsen eine Gesamtkörperlänge von mindestens 2 m erreichen können
Alle Arten von Krustenechsen (Helodermatidae)
Warane (Varanidae), alle Arten, die ausgewachsen eine Körperlänge (Kopf-Rumpf-Länge ohne Schwanz) von mindestens 50 cm erreichen können
Schildkröten: Schnappschildkröte (Chelydra serpentina) und Geierschildkröte (Macrolemys temminickii)
Vogelspinnen: Poecilotheria spp. und Haplopelma lividum
Katzen (Felidae), die nicht zu den Großkatzen (Pantherinae), Pumas (Puma concolor) oder Geparden (Acinonyx jubatus) gehören,
Affen (Simiae), alle Arten ausgenommen Menschenaffen (Hominidae), Halbaffen (Prosimiae) und Krallenaffen (Callithrichidae)
Hunde (Canidae), alle wildlebenden Arten ausgenommen Wölfe (Canis Lupus)
Riesenschlangen [Pythons (Pythonidae) und Boas (Boidae)] die ausgewachsen eine Gesamtkörperlänge von mindestens 2 m erreichen können
Alle Arten von Krustenechsen (Helodermatidae)
Warane (Varanidae), alle Arten, die ausgewachsen eine Körperlänge (Kopf-Rumpf-Länge ohne Schwanz) von mindestens 50 cm erreichen können
Schildkröten: Schnappschildkröte (Chelydra serpentina) und Geierschildkröte (Macrolemys temminickii)
Vogelspinnen: Poecilotheria spp. und Haplopelma lividum
Prerequisites
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Sachkundenachweis und Zuverlässigkeit
Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und dies nachweisen können -
Räumliche Voraussetzungen
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Documents required
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Sachkundenachweis
Es müssen Belege über einen Sachkundenachweis oder einen geeigneten Ausbildungsabschluss vorgelegt werden. -
Führungszeugnis
Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde).
Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich. -
Antrag
Der Antrag wird auf Anforderung versendet.
Fees
40.00 Euro bis 320,00 Euro
Legal basis
Notes on responsibility
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig.