Baugenehmigung - Vorgangsauskunft at the location Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Neukölln

 Larger map

Contact

Opening hours

  • Tuesday

      10:00 - 13:00

Public transportation

  • Bus

    • Bus M43, 166 Rathaus Neukölln, M41 Erkstr. mit Fußweg (5 Min.)
  • Train (S-Bahn)

    • S41, S42, S45, S46, S 47 Neukölln und umsteigen in die U7
  • Underground

    • U 7 Rathaus Neukölln

Payment options

  • Barzahlung
  • Girocard

Service description

Baugenehmigung - Vorgangsauskunft

Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über das Auskunftsmodul des „Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG)“ abzufragen.

Ihre Zugangsdaten sind:
  • der zuständige Bezirk
  • das Aktenzeichen
  • die PIN
Das Aktenzeichen und die dazugehörige PIN bekommen Sie mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag/Ihres Anliegens von der Bauaufsichtsbehörde zugeschickt.

Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.

Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.

Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
  • Baugenehmigungsverfahren
  • vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
  • Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung
  • Nachträge zu Baugenehmigungen
  • Verlängerungen von Baugenehmigungen
  • Widerspruchsverfahren
  • Baulastenverfahren
  • Mängelanzeigen
  • Brandschutzprüfungen
  • Bürgeranfragen

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    Die Antragsteller herhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.

Documents required

  • Zugangsdaten
    Für das Login werden der zuständige Bezirk, das Aktenzeichen und eine PIN benötigt. Aktenzeichen und Pin werden von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Antrag/Anliegen verschickt.

Fees

Keine

Notes on responsibility

Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen ist die Bauaufsichtsbehörde des Bezirks, in dem das (Bau-)Grundstück liegt.