Aktuelle Sprache: en
Beistandschaft durch das Jugendamt at the location Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen
Larger map Contact
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen
- Rathausstraße 27 , 12105 Berlin
-
Mailing addressBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, 10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-4000
- Fax: (030) 90277-2540
- E-mail: info-jugendamt@ba-ts.berlin.de
- Home page
- Zuständigkeiten
Opening hours
-
-
09:00 bis 12:00 Uhr
-
Tuesday
-
09:00 bis 12:00 Uhr
-
Thursday
-
15:00 bis 18:00 Uhr
-
Friday
-
09:00 bis 12:00 Uhr
Public transportation
-
Underground
-
Bus
-
Rathausstr./Kaiserstr.
- 282
-
Gersdorfstr./Kaiserstr.
- M76
- 282
-
Prühßstr.
- M76
-
U Westphalweg
- 282
- N6
-
Mariendorfer Damm/Eisenacher Str.
- N6
-
Rathausstr./Kaiserstr.
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Beistandschaft durch das Jugendamt
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Dabei werden Sie unterstützt bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt.
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Prerequisites
- Ihr Kind ist minderjährig
-
Schriftlicher Antrag
Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.
Üben Sie die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so sind Sie antragsberechtigt, wenn das Kind bei Ihnen lebt.
Documents required
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
-
vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde) -
Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
Fees
keine
Legal basis
More information
Notes on responsibility
Das Jugendamt des Bezirkes, in dem Sie wohnen. Für ausländische Kinder gelten abweichende Regelungen.