Parkausweis für Handwerksbetriebe beantragen at the location Straßen- und Grünflächenamt

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und nach telefonischer Vereinbarung

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Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Parkausweis für Handwerksbetriebe beantragen

Der Handwerkerparkausweis ist eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung für das Parken für Handwerksbetriebe in den Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins. Inhaber eines Handwerkerparkausweises sind berechtigt, Ihr/e Fahrzeug/e im Rahmen einer Auftragstätigkeit in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins gebührenfrei abzustellen. Handwerkerparkausweise können für die Dauer von bis zu 6, 12 oder 24 Monaten ausgestellt werden.

Handwerkerparkausweis
  • Es können maximal vier Fahrzeuge in einen Handwerkerparkausweis eingetragen werden; der Handwerkerparkausweis kann jedoch nicht zeitgleich für mehrere Fahrzeuge genutzt werden.
  • Sollen mehrere Fahrzeuge zeitgleich geparkt werden, sind jeweils einzelne Parkausweise zu beantragen. Grundsätzlich kann für jedes notwendige und geeignete Betriebsfahrzeug auch eine eigene Ausnahmegenehmigung mit entsprechend eigenem Parkausweis beantragt werden.
  • Der Handwerkerparkausweis ist nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis gültig. Der Arbeitsstättennachweis ist aber nicht Teil des Antrages für einen Handwerkerparkausweis.
  • Der Arbeitsstättennachweis ist gut sichtbar neben dem Handwerkerparkausweis im Fahrzeug auszulegen. Fehlen Arbeitsstättennachweis oder Handwerkerparkausweis, hat dies eine Verwarnung bzw. ein Bußgeldbescheid zur Folge. Eine nachträgliche Vorlage des Handwerkerparkausweises in Verbindung mit dem Arbeitsstättennachweis ist nicht möglich.

Betriebsvignette
Der Handwerkerparkausweis gilt nicht für Betriebe, die ihren Sitz innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone haben. Diese können eine sogenannte "Betriebsvignette" beantragen.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Zugehörigkeit zu bestimmten Gewerken/Wirtschaftszweig
    Voraussetzung für die Bewilligung eines Handwerkerparkausweises ist die Zugehörigkeit zu einer in der Liste (siehe Link) genannten Gewerk oder Wirtschaftszweig; auch vergleichbaren Bereichen kann ein Handwerkerparkausweis erteilt werden, wenn eine Begründung für die Notwendigkeit vorgelegt wird.
  • Unabdingbare Notwendigkeit, Fahrzeuge am Einsatzort bereithalten zu müssen.

Documents required

  • Antrag auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises
    Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen bereit.
  • ggf. Anlage zum (Papier-) Antrag: Eintragung weiterer Fahrzeugkennzeichen
  • Nachweis Zugehörigkeit zu bestimmten Gewerk/Wirtschaftszweig
    • Handwerkerkarte oder
    • Handelsregisterauszug oder
    • Bescheinigung der IHK
  • Zulassungsbescheinigung oder Nachweis der dauerhaften Nutzungsüberlassung
    • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil 1
    • Ist das Fahrzeug nicht auf die antragsstellende Person zugelassen, ist ein Nachweis zur dauerhaften Nutzungsüberlassung vorzulegen (z.B. bei Leasingfahrzeugen).
  • Bildnachweis/e (Foto/s)
    Bildnachweise (Foto/s) für alle im Antrag enthaltenen Fahrzeuge (Eignung und Kennzeichen müssen ersichtlich sein). Ggf. kann eine Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges durchgeführt werden.
  • schriftliche Bestätigung, das Fahrzeug am Einsatzort nutzen zu müssen
    Es muss glaubhaft dargelegt werden, dass die Nutzung des Fahrzeuges innerhalb der Parkraumzone unbedingt notwendig ist (z.B. für den Transport von sperrigen Material). Bei den in der Liste genannten Betrieben bzw. Handwerkstätigkeiten kann das grundsätzlich angenommen werden.
    • Schriftliche Bestätigung: "Ich erkläre, dass ich auf mein(e) Fahrzeug(e) zum Transport von sperrigen Materialien angewiesen bin und diese(s) auch am Einsatzort zur Ausübung meiner Tätigkeit dringend benötige."
  • Arbeitsstättennachweis
    Formular zum Nachweis der Arbeitsstätte
    Der Handwerkerparkausweis ist nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis gültig. Der Arbeitsstättennachweis ist nicht Teil des Antrages für einen Handwerkerparkausweis.

Fees

  • 130,00 Euro: Handwerkerparkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu 6 Monate
  • 200,00 Euro: Handwerkerparkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu 12 Monate
  • 350,00 Euro Handwerkerparkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu 24 Monate

  • 25,00 Euro: für jede weitere Fahrzeugkennzeicheneintragung (max. 3 pro Parkausweis) mit einer Geltungsdauer bis zu 6 Monate
  • 40,00 Euro: für jede weitere Fahrzeugkennzeicheneintragung (max. 3 pro Parkausweis) mit einer Geltungsdauer bis zu 12 Monate
  • 70,00 Euro: für jede weitere Fahrzeugkennzeicheneintragung (max. 3 pro Parkausweis) mit einer Geltungsdauer bis zu 24 Monate

Notes on responsibility

Die Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung liegt bei den Bezirken. Handwerkerparkausweise können in allen Bezirken beantragt werden. Bezirke, die keine Parkraumbewirtschaftung haben, reichen den Antrag an jene Bezirke weiter, die Parkraumbewirtschaftung betreiben und den Antrag bearbeiten bzw. Handwerkerparkausweise erteilen können.