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Bauschutt (illegal) - Entsorgung at the location Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
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- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
- Salvador-Allende-Str. 80 A , 12559 Berlin
- Tel.: (030) 90297-4629
- Fax: (030) 90297-664621
- E-mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de
Opening hours
-
-
09:00-15:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
-
Tuesday
-
09:00-15:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
-
Wednesday
-
keine
-
Thursday
-
09:00-17:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
-
Friday
-
09:00-14:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Public transportation
-
Bus
-
Salvador-Allende-Brücke
- 269
- N65
- 169
- N64
-
Neuer Weg
- 269
- N65
- 169
- N64
-
S.-Allende-Str./Wendenschloßstr.
- 165
- 269
- N65
- X69
- 169
-
Berlin, Hirschgartendreieck
- N65
- S3A
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Bellevuestr.
- N65
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Salvador-Allende-Brücke
-
Tram
-
Berlin, Hirschgartendreieck
- 60
- 61
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Bellevuestr.
- 60
- 61
-
Berlin, Hirschgartendreieck
Payment options
- Girocard
Service description
Bauschutt (illegal) - Entsorgung
Unter Bauschutt versteht man Abfälle, die bei baulichen Maßnahmen anfallen. Zum Beispiel Beton- und Putzabfälle, Ziegel, Steine oder Fliesen.
Die Entsorgung von illegalen Bauschutt auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von illegalen Bauschutt auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
You can also access this service online
Online processing
Prerequisites
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Documents required
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Fees
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher, wenn dieser nachträglich festgestellt wird)