Autowrack (illegal) - Entsorgung at the location Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

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Contact

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
  • Salvador-Allende-Str. 80 A ,  12559 Berlin
  • Tel.: (030) 90297-4629
  • Fax: (030) 90297-664621
  • This facility is wheelchair accessible.
  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Zugang für Rollstuhlfahrer hinter dem Haus

Opening hours

  • Monday

      09:00-15:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
  • Tuesday

      09:00-15:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
  • Wednesday

      keine
  • Thursday

      09:00-17:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
  • Friday

      09:00-14:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php

Public transportation

Payment options

  • Girocard

Service description

Autowrack (illegal) - Entsorgung

Als Autowrack bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die nicht mehr fahrtüchtig sind und als Abfall einzustufen sind. Auch Autoteile zählen zu Autowracks.

Die Entsorgung von Autowracks (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben. Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Documents required

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Angaben (Anzeigender)

Fees

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher, wenn dieser nachträglich festgestellt wird)