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Autowrack (illegal) - Entsorgung at the location Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
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- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 11 , 12681 Berlin
- Tel.: (030) 90293-6500
- Fax: (030) 90293-6605
- E-mail: ord@ba-mh.berlin.de
Opening hours
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09:00-15:00 Uhr
-
Tuesday
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09:00-15:00 Uhr
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Wednesday
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09:00-15:00 Uhr
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Thursday
-
09:00-17:00 Uhr
-
Friday
-
09:00-14:00 Uhr
Public transportation
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Bus
- X69, 197 Mehrower Allee
-
Train (S-Bahn)
- S7 Mehrower Allee
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Autowrack (illegal) - Entsorgung
Als Autowrack bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die nicht mehr fahrtüchtig sind und als Abfall einzustufen sind. Auch Autoteile zählen zu Autowracks.
Die Entsorgung von Autowracks (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben. Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von Autowracks (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben. Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
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Online processing
Prerequisites
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Documents required
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Angaben (Anzeigender)
Fees
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher, wenn dieser nachträglich festgestellt wird)
Legal basis
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin -Krw-/AbfG- (Privatgelände)
- Bürgerliches Gesetzbuch -BGB- (Privatgelände)
- Berliner Straßengesetz -BerlStrG- (öffentl. Straßenland)
- Grünanlagengesetz -GrünanlG- (öffentl. Grünflächen)