Straßensondernutzung - Aufstellen von Kunstobjekten beantragen at the location Straßen- und Grünflächenamt

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Contact

  • Bezirksamt Neukölln
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Gradestraße 36 ,  12347 Berlin
  • Mailing address
    Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
  • Contact person

  • Team technische Sondernutzung
  • Tel.: (030) 90239-4109
  • Fax: (030) 90239-3757

Public transportation

  • Bus

    • Gradestraße/ Tempelhofer Weg: M46, 170

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Straßensondernutzung - Aufstellen von Kunstobjekten beantragen

Die Straßenbaubehörde lässt auf Antrag das Aufstellen von Kunstobjekten im öffentlichen Straßenland zu, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Ob dies der Fall ist, ist bei dieser Art von Sondernutzung sehr individuell und hängt stark von der beantragten Örtlichkeit ab. Es spielen unter anderem verkehrliche, städtebauliche und denkmalschutzrechtliche Aspekte eine Rolle.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Documents required

  • Antrag auf Sondernutzung zum Aufstellen von Kunstobjekten
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post.

    • Bei der Online-Abwicklung nutzen Sie bitte den Eintrag "Sonstige Nutzung" und ergänzen um welches Kunstobjekt es sich handelt.
    • Bei Nutzung des Formulars fügen Sie bitte ein formloses Schreiben hinzu mit den wichtigsten Daten: Wer ist der/die Nutzer/in? Was soll errichtet werden? Ab wann? Wo? Warum?.
  • Lageplan
  • Technische Daten der Installation
    (Maße und Gewicht)
  • Beschreibung der künstlerischen Intention
  • Individuelle Unterlagen
    Die Behörde entscheidet nach Eingang des Antrages individuell, welche Unterlagen sie benötigt und fordert diese an.

Fees

  • 60,00 bis 250,00 Euro: je Anlage Verwaltungsgebühr
  • 15,00 bis 19,00 Euro: zusätzlich je Monat/m² Sondernutzungsgebühr

Average time to process request

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, je nachdem welche weiteren Behörden zu beteiligen sind. Mindestens 6 Wochen.