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Steueransprüche - Zahlung at the location Finanzamt für Körperschaften IV
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- Finanzamt für Körperschaften IV
- Finanzamt für Körperschaften IV
- Magdalenenstr. 25 , 10365 Berlin
- Tel.: (030) 9024 30-0
- Fax: -
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- Zuständigkeiten
Opening hours
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geschlossen
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Tuesday
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08:00-14:00 Uhr
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Wednesday
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08:00-14:00 Uhr
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Thursday
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12:00-18:00 Uhr
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Friday
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geschlossen
Hinweise zu Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Public transportation
-
Underground
- Magdalenenstr.: U5
Additional information
Telefonische ServicezeitenSie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Steueransprüche - Zahlung
Zahlungen an das Finanzamt zur Tilgung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (Steueranspruch, Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung - z.B. Säumniszuschläge - oder Haftungsanspruch) können nur unbar erfolgen.
Bitte geben Sie im Überweisungsauftrag
Die Kontoverbindungen aller Berliner Finanzämter lauten:
Berliner Sparkasse
Empfänger: Berliner Finanzämter
IBAN: DE94100500006600046463
BIC: BELADEBEXXX
Postbank Berlin
Empfänger: Berliner Finanzämter
IBAN: DE09100100100691555100
BIC: PBNKDEFFXXX
Sie haben auch die Möglichkeit, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Um dem Finanzamt eine Ermächtigung zum Einzug per SEPA-Lastschrift zu erteilen, muss:
Bitte geben Sie im Überweisungsauftrag
- die Steuernummer im Format 1XX/XXX/XXXXX,
- den Zahlungsgrund, z.B. ESt für Einkommensteuer, sowie
- den Zeitraum, z.B. VZ 1/JJJJ für die Vorauszahlungen zum ersten Quartal eines Jahres an und benennen Sie als Zahlungsempfänger immer das jeweilige Finanzamt, bei dem das Steuerkonto, auf welches Ihre Zahlung geleistet werden soll, geführt wird.
Die Kontoverbindungen aller Berliner Finanzämter lauten:
Berliner Sparkasse
Empfänger: Berliner Finanzämter
IBAN: DE94100500006600046463
BIC: BELADEBEXXX
Postbank Berlin
Empfänger: Berliner Finanzämter
IBAN: DE09100100100691555100
BIC: PBNKDEFFXXX
Sie haben auch die Möglichkeit, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Um dem Finanzamt eine Ermächtigung zum Einzug per SEPA-Lastschrift zu erteilen, muss:
- der Vordruck SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt werden,
- vom Steuerpflichtigen selbst bzw. (z.B. bei juristischen Personen) dem gesetzlichen Vertreter eigenhändig unterschrieben werden und
- darin angegeben werden, für welche Steuerarten das SEPA-Lastschriftmandat gelten soll.
Prerequisites
-
Zahlung an das Finanzamt sind unbar zu leisten
- per Überweisung
- oder per SEPA-Lastschrift
Documents required
- Bei SEPA-Lastschrift: ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat
Fees
Keine
Notes on responsibility
Das SEPA-Lastschriftmandat ist bei dem Finanzamt einzureichen, bei dem das Steuerkonto, für welches das SEPA-Lastschriftmandat gelten soll, geführt wird.