Beurkundung eines Unterhaltsanspruches des Kindes bzw. der Unterhaltsverpflichtung at the location Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Für Fragen zum Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beratungen und Beistandschaften zur Klärung der Vaterschaft und Unterhalt sowie zur Erteilung von Bescheinigungen zum alleinigen Sorgerecht (Negativbescheinigung) empfehlen wir anderenfalls eine Terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass eine Beurkundung (z.B. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung) die persönliche Vorsprache voraussetzt und eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!
Eine Terminvereinbarung erfolgt erst, wenn Sie die zur Vorbereitung der Beurkundungen notwendigen Unterlagen übersandt haben, die Sie im Merkblatt Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin finden.


Das Merkblatt hier auch in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Persisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Tygrinia und Vietnamesisch hinterlegt.

Die notwendigen Unterlagen sind unter Angabe der gewünschten Beurkundung an folgende E-Mail-Adresse zu senden: Beurkundungen@lichtenberg.berlin.de

Die zuständigen Mitarbeiter:innen des Jugendamtes werden sich zur Terminvereinbarung und bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Nutzen Sie auch das zentrale Bürgertelefon (030) 115 der Berliner Verwaltung oder die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen, vorzugsweise außerhalb der u.a. Besuchszeiten wegen dann bestehendem Publikumsverkehr.

Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. Telefon: (030) 90296-7080.

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Contact

  • This facility is wheelchair accessible.
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator with limited accessibility to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges).

Opening hours

  • Monday

      keine
  • Tuesday

      09:00-12:00 Uhr
  • Wednesday

      keine
  • Thursday

      15:00-19:00 Uhr
  • Friday

      keine

Public transportation

Additional information

  • Anträge auf Unterhaltsvorschuss sind persönlich abzugeben.

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Beurkundung eines Unterhaltsanspruches des Kindes bzw. der Unterhaltsverpflichtung

Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldzahlungen leisten. Die Höhe dieser Geldzahlungen richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen und kann zum Beispiel vom Jugendamt oder auch von Rechtsanwälten ermittelt werden.
Wenn feststeht, in welcher Höhe der Unterhalt zu zahlen ist, sollte diese Unterhaltsverpflichtung festgeschrieben werden. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde nennt man Unterhaltstitel. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Das Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Wird kein Unterhaltstitel vorgelegt, kann das Kind einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen. Das Gerichtsverfahren ist mit Kosten und Gebühren verbunden. Die Festschreibung des Unterhalts durch die Urkundsperson des Jugendamts ist gebührenfrei.

Prerequisites

  • Identitätsnachweis
    z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • volle Geschäftsfähigkeit
    Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit muss der Betreuer oder Vormund zur Beurkundung persönlich erscheinen.
  • Dolmetscher/Sprachmittler bei fehlenden Deutschkenntnissen
    Die Beurkundung erfolgt in deutscher Sprache. Verfügen Bürgerinnen und Bürger nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, muss ein Dolmetscher/Sprachmittler hinzugezogen werden, der weder verwandt noch verschwägert mit den Beteiligten/Eltern ist.

Documents required

  • gültiges Personaldokument des/der Verpflichteten
    z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • ggf. gültiges Personaldokument des Dolmetschers/Sprachmittlers
    z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde
    sofern vorhanden
  • Aufforderungsschreiben zur Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung
    Von einem Rechtsanwalt, einem Jugendamt oder vom anderen Elternteil - sofern vorhanden
  • Nachweise über die Einigung über die Zahlung eines bestimmten Unterhaltsbetrages
    sofern vorhanden
  • Kopie oder Abschrift bisheriger Unterhaltstitel
    (Urkunde, Beschluss, Urteil) – sofern vorhanden

Fees

keine

Average time to process request

30 Minuten, ohne Vorbereitungszeit oder Wartezeit

Notes on responsibility

Jugendamt für den Wohnsitz des Kindes. Ist dieser außerhalb Berlins: Jugendamt für den Wohnsitz des Unterhaltspflichtigen.