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Straßensondernutzung - Aufstellen von Werbestelltafeln beantragen at the location Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
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- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
-
Mailing addressBezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde, 14160 Berlin
- Tel.: (030) 90299-4645
- Fax: (030)
- E-mail: svb@ba-sz.berlin.de
- Home page
Hinweise zu Öffnungszeiten
Donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Public transportation
-
Train (S-Bahn)
-
Underground
-
Bus
-
Braillestr.
- M48
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
-
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
Schlossparktheater
- 188
- 283
- N88
- M48
-
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
Lipaer Str.
- 188
- N88
-
S+U Rathaus Steglitz [Busbahnhof]
- 170
- 283
- 188
- 186
- 285
- M85
- N88
- 284
- M82
-
S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]
- 283
- 285
- M85
- N9
- N88
- 186
- 188
- M48
-
Berlin, Asternplatz
- M48
- S1
-
Manteuffelstr.
- 283
- 285
- M85
-
Braillestr.
Payment options
- Barzahlung
- Girocard
Service description
Straßensondernutzung - Aufstellen von Werbestelltafeln beantragen
Für das Aufstellen von Werbetafeln ist eine Genehmigung erforderlich, da es die Straßenverkehrsordnung –StVO- verbietet, Hindernisse auf die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Darüber hinaus ist das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von diesen Verboten genehmigen.
Die beschriebene Dienstleistung wird nicht in allen Bezirken für rechtlich notwendig erachtet. Die Bewertung, ob eine Werbestelltafel den Verkehr erschweren oder behindern kann, wird von den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden unterschiedlich bewertet. Hinweise bitte den Standortbeschreibungen entnehmen.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von diesen Verboten genehmigen.
- Eine genehmigte Aufstellung ist nur während der Öffnungszeiten direkt vor dem eigenen Geschäft in maximal 1,50 m Tiefe ab Hauswand zulässig (Anliegergebrauch).
- Die Werbeaufsteller dürfen maximal 1,20 m hoch und 0,80 m breit sein.
- Durch die Auftsellung darf der Fußgängerverkehr nicht behindert werden.
Die beschriebene Dienstleistung wird nicht in allen Bezirken für rechtlich notwendig erachtet. Die Bewertung, ob eine Werbestelltafel den Verkehr erschweren oder behindern kann, wird von den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden unterschiedlich bewertet. Hinweise bitte den Standortbeschreibungen entnehmen.
- Eine Genehmigungspflicht besteht in jedem Fall für das beabsichtigte Aufstellen sog. Sky-Flags und/oder Flying-Banner.
You can also access this service online
Online processing
Prerequisites
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Documents required
-
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Aufstellen von Werbestelltafeln
Bitte stellen Sie den Antrag online. -
Ort, Zeitraum und Details der Nutzung
- mit Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort
Fees
- 40,00 Euro: Verwaltungsgebühr bei Beantragung für 1 Jahr Gültigkeit
- 60,00 Euro: Verwaltungsgebühr bei Beantragung für 2 Jahre Gültigkeit
- 80,00 Euro: Verwaltungsgebühr bei Beantragung für 3 Jahre Gültigkeit
Notes on responsibility
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.