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Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen at the location Straßen- und Grünflächenamt - Tiefbau- und Grünflächenverwaltung
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- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Straßen- und Grünflächenamt - Tiefbau- und Grünflächenverwaltung
- Hartmannsweilerweg 63 , 14163 Berlin
- Tel.: (030) 90299-5397
- Fax: -
- E-mail: tiefbauamt@ba-sz.berlin.de
- Home page
Opening hours
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9:00 - 12:00
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Thursday
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9:00 - 12:00
Public transportation
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Underground
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Bus
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Altkanzlerstr.
- 118
- N3
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Siebenendenweg
- 118
- N3
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U Krumme Lanke
- 118
- N3
- 622
- X11
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Sven-Hedin-Platz
- X11
-
Altkanzlerstr.
Payment options
- Barzahlung
- Girocard
Service description
Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen
Die Durchführung von Filmaufnahmen auf dem öffentlichen Straßenland bzw. das dortige Abstellen von Technikfahrzeugen, Catering, Maske etc, in Zusammenhang mit Filmaufnahmen auf Privatgrundstücken stellt eine Sondernutzung von Straßenland dar.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird.
Prerequisites
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Documents required
-
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Formloser Antrag der Produktionsfirma mit Angaben zu
- Nutzungszeitraum mit Uhrzeit
- Standort (Skizze)
Fees
- 60,00 bis 1.500,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis je Aufnahmebereich
- 65,00 Euro: Sondernutzungsgebühren je Tag und Dreh- bzw. Standort
Legal basis
Average time to process request
- 1 Monat
- Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Notes on responsibility
Der Antrag ist bei dem Bezirk zu stellen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.