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Gewerbesteuer - Festsetzung at the location Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
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- Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
- Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
- Allee der Kosmonauten 29 , 12681 Berlin
- Tel.: (030) 9024 26-0
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Opening hours
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geschlossen
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Tuesday
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08:00-14:00 Uhr
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Wednesday
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08:00-14:00 Uhr
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Thursday
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12:00-18:00 Uhr
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Friday
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geschlossen
Hinweise zu Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Public transportation
-
Train (S-Bahn)
-
S Springpfuhl
- S7
- S75
-
S Springpfuhl
-
Bus
-
S Springpfuhl
- S75
- 194
-
Allee der Kosmonauten/Rhinstr.
- M17
-
Merler Weg
- 194
-
Meeraner Str.
- M8
- M17
-
Kröver Str.
- 194
-
S Springpfuhl
-
Tram
-
Beilsteiner Str.
- 18
- 27
- M17
- M5
- M8
-
Allee der Kosmonauten/Rhinstr.
- 18
- 27
- M17
- M5
- M8
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S Springpfuhl
- 18
- 27
- M17
- M5
- M8
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Meeraner Str.
- 18
- 27
- M17
- M5
-
Beilsteiner Str.
Additional information
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort ausschließlich bargeldlos mit den unter „Zahlungsmöglichkeiten“ aufgeführten Verfahren bezahlt werden (Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard jeweils mit PIN).Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Payment options
- Girocard
- Debit Mastercard
- Mastercard (credit)
- Visa Debit
- Visa (Credit)
Service description
Gewerbesteuer - Festsetzung
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts (s. § 15 Einkommensteuergesetz) zu verstehen; die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.
Die Ausübung einer
• freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Künstler)
• land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Bauer)
• anderen selbständigen Arbeit (z.B. nebenberufliche Dozenten)
unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 1999 unverändert 410 %.
Die Ausübung einer
• freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Künstler)
• land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Bauer)
• anderen selbständigen Arbeit (z.B. nebenberufliche Dozenten)
unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 1999 unverändert 410 %.
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Online processing
Prerequisites
-
Betrieb eines gewerblichen Unternehmens
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz – GewStG) und seine objektive Ertragskraft.
Documents required
-
Elektronische Übermittlung
Die Gewerbesteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. Auf Papier abgegebene Erklärungen werden mit Ausnahme besonderer Härtefälle als nicht abgegeben behandelt.
Fees
keine
More information
Notes on responsibility
Grundsätzlich ist das Finanzamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Ort der Geschäftsleitung befindet.