Gewerbesteuer - Festsetzung at the location Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg

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Opening hours

  • Monday

      geschlossen
  • Tuesday

      08:00-14:00 Uhr
  • Wednesday

      08:00-14:00 Uhr
  • Thursday

      12:00-18:00 Uhr
  • Friday

      geschlossen

Hinweise zu Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Public transportation

  • Bus

    • U Mehringdamm: M19, 140,
  • Underground

    • Mehringdamm: U6, U7

Additional information

Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort ausschließlich bargeldlos mit den unter „Zahlungsmöglichkeiten“ aufgeführten Verfahren bezahlt werden (Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard jeweils mit PIN).

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Payment options

  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)

Service description

Gewerbesteuer - Festsetzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts (s. § 15 Einkommensteuergesetz) zu verstehen; die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.

Die Ausübung einer
• freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Künstler)
• land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Bauer)
• anderen selbständigen Arbeit (z.B. nebenberufliche Dozenten)
unterliegt nicht der Gewerbesteuer.

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 1999 unverändert 410 %.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Betrieb eines gewerblichen Unternehmens
    Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz – GewStG) und seine objektive Ertragskraft.

Documents required

  • Elektronische Übermittlung
    Die Gewerbesteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. Auf Papier abgegebene Erklärungen werden mit Ausnahme besonderer Härtefälle als nicht abgegeben behandelt.

Fees

keine

Notes on responsibility

Grundsätzlich ist das Finanzamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Ort der Geschäftsleitung befindet.