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Unterbringung psychisch Kranker at the location Gesundheitsamt - Sozialpsychiatrischer Dienst
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- Bezirksamt Neukölln
- Gesundheitsamt - Sozialpsychiatrischer Dienst
- Gutschmidtstr. 31 , 12359 Berlin
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Mailing addressBezirksamt Neukölln Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 90239-2786
- Fax: (030) 90239-3729
- E-mail: gesspd@bezirksamt-neukoelln.de
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Opening hours
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08:00-16:00 Uhr: Telefonsprechstunde
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Wednesday
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13:00-16:00 Uhr: offene Sprechstunde (ohne Voranmeldung) -
Friday
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08:00-16:00 Uhr: Telefonsprechstunde
Hinweise zu Öffnungszeiten
Außerhalb unserer Dienstzeit nach 16.00 Uhr und am Wochenende wenden Sie sich bitte an den Berliner Krisendienst Telefon: 030 390 63 – 90 oder die Polizei
Public transportation
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Underground
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Bus
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U Britz-Süd
- 181
- M46
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Gutschmidtstr.
- 181
- M46
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Grüner Weg/Gutschmidtstr.
- 181
- N7
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Otto-Wels-Ring
- M46
- N7
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Wesenberger Ring
- 181
-
U Britz-Süd
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Unterbringung psychisch Kranker
Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leiden, können gegen oder ohne ihren Willen in einem geeigneten Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung untergebracht werden. Das gilt, wenn und solange sie durch ihr krankheitsbedingtes Verhalten ihr Leben, ernsthaft ihre Gesundheit oder besonders bedeutende Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße gefährden und diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann.
- Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt für sich allein keine Unterbringung.
- Eine von Amts wegen erfolgte vorläufige Unterbringung muss spätestens bis zum Ablauf des folgenden Tages durch einen Richter überprüft werden. Im Unterbringungsverfahren findet zeitnah eine persönliche Anhörung der untergebrachten Person durch einen Richter statt. Für die Wahrnehmung ihrer Rechte wird der untergebrachten Person vom Gericht ggf. ein Verfahrenspfleger bestellt. Gegen Unterbringungsbeschlüsse des Gerichts steht der Rechtsweg offen.
Prerequisites
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Schriftlicher Antrag des zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienstes und Entscheidung des Amtsgerichtes
Die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung kann nur auf schriftlichen Antrag des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes desjenigen Bezirks angeordnet werden, in dem sich die Gefährdung ereignet. Die Entscheidung über die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung wird vom Amtsgericht getroffen. Die Zuständigkeit des Gerichts wie auch der psychiatrischen pflichtversorgenden Klinik ergibt sich aus der Meldeadresse der betroffenen Person.
Documents required
- Keine Unterlagen benötigt.
Fees
Für die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden werden keine Kosten erhoben.
Die Kosten der Unterbringung in einer Einrichtung und die Kosten für die erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen trägt der Untergebrachte, soweit nicht ein Träger der Sozialversicherung oder ein sonstiger Dritter zur Kostentragung verpflichtet ist.