Grundstück - Nichterstreckungsbescheinigung beantragen at the location Stadtentwicklungsamt - Vermessung

 Larger map

Contact

  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Den Fachbereich Vermessung und Kataster finden Sie im Rathaus Zehlendorf (Kirchstraße 1/3, 14163
Berlin) im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss

Benutzen Sie gerne den Eingang Kirchstraße 3; der barrierefreie Eingang befindet sich dort auf der rechten Seite

Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw’s vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist

Opening hours

  • Tuesday

      9.00-12.00 Uhr (Sprechzeit persönlich vor Ort)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung

Public transportation

  • Bus

    • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
  • Train (S-Bahn)

    • S Zehlendorf: S1

Information on the address of this location

Rathaus Zehlendorf, Bauteil E

Payment options

  • Girocard

Service description

Grundstück - Nichterstreckungsbescheinigung beantragen

Sie benötigen eine Nichterstreckungsbescheinigung, wenn bestätigt werden soll, dass sich eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Belastung räumlich nicht auf einen bestimmten Grundstücksteil erstreckt.

Über die Teile des Grundstücks, die nicht von der Belastung betroffen sind, kann das örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständige Vermessungsamt eine Nichterstreckungsbescheinigung erteilen. Solche Bescheinigungen können zum Beispiel erforderlich sein, wenn die einzelnen Teile eines zu teilenden Grundstücks in verschiedenen Verträgen veräußert werden und für jeden Vertrag eine Auflassungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen wurde.

Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Belastungen betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind. Die Vorlage einer Nichterstreckungsbescheinigung erleichtert dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen. Auf dieser Grundlage kann das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks entscheiden.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Im Grundbuch eingetragene Belastung erstreckt sich nicht auf alle Teile des Grundstücks
    Die Belastung (außer Grunddienstbarkeiten) kann sein:
    • eine Auflassungsvormerkung
    • ein Nießbrauch
    • eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
    • ein Vorkaufsrecht
    • oder eine Reallast
  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Documents required

  • Antrag auf eine Nichterstreckungsbescheinigung
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Angaben zum Grundstück
    Lage, Grundbuchangaben
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bewilligungsurkunde, mit der die Belastung vereinbart wurde (in Kopie)

Fees

  • 126,00 Euro je Bescheinigung

Average time to process request

2 Wochen

Notes on responsibility

  • Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen
  • oder Notar/in