Namensrechtliche Erklärungen - Anschlusserklärung eines Kindes abgeben at the location Standesamt Mitte - Geburt -

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wir bieten derzeit keine offene Sprechstunde an. Unterlagen für die Beurkundung der Geburt werden schriftlich entgegengenommen. Diese können Sie über den Pförtner in der Parochialstr. 3 montags bis freitags zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr persönlich abgeben oder Sie senden uns diese per Post zu. Für Anfragen nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse oder das Kontaktformular. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Kontaktdaten, Ihren Namen und das Geburtsdatum des Kindes mit an.

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Namensrechtliche Erklärungen - Anschlusserklärung eines Kindes abgeben

Wenn die Eltern eines Kindes erst nach dessen Geburt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, dann erstreckt sich dieser Ehename Kraft Gesetzes auf das gemeinsame Kind, solange es unter 5 Jahre alt ist. Ist das Kind bereits über 5 Jahre alt, ist eine Anschlusserklärung erforderlich.

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zu einer Anschlusserklärung.
Auch ein volljähriges Kind kann sich dem gemeinsamen Ehenamen seiner Eltern anschließen.

Prerequisites

  • Die Eltern haben einen Ehenamen bestimmt
    Ein Kind kann sich dem gemeinsamen Ehenamen seiner Eltern anschließen.
  • Alter des Kindes
    Eine Anschlusserklärung ist nur erforderlich, wenn das Kind bereits über 5 Jahre alt ist. Ist das Kind zwischen 5 und 14 Jahren, kann es die Erklärung selbst abgeben, welche der Zustimmung der Eltern bedarf. Die Eltern können die Anschlusserklärung als gesetzliche Vertreter aber auch alleine abgeben. Ist das Kind bereits über 14 Jahre, muss es die Anschlusserklärung selbst abgeben, diese bedarf dennoch der Zustimmung der Eltern.

Documents required

  • Namenserklärung
    Bitte geben Sie die Namenserklärung vor Ort beim zuständigen Standesamt ab.
  • Personalausweise oder Reisepässe
    Sofern das Kind bereits einen Kinderausweis besitzt.
    In jedem Fall Ausweise der Eltern.
  • Geburtsurkunde Kind
    Wurde das Kind im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich.
  • Nachweis der Namensänderung / Eheurkunde
    Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Eltern einen Ehenamen bestimmt haben. Dies kann durch die Eheurkunde oder eine Namensbescheinigung erfolgen.
  • Dolmetscher
    Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Fees

  • 25,00 Euro: Namenserklärung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Notes on responsibility

Wirksam wird die Anschlusserklärung bei dem deutschen Standesamt, welches die Geburt des Kindes beurkundet hat. Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wurde das Kind im Ausland geboren, ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.