Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Ehe abgeben at the location Standesamt I in Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

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Contact

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Standesamt I in Berlin
  • Schönstedtstr. 5 ,  13357 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5000
  • Fax: (030) 9028-3416
  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Rollstuhlfahrer bitte klingeln.

Opening hours

  • Monday

      nach Vereinbarung
  • Tuesday

      nach Vereinbarung
  • Wednesday

      nach Vereinbarung
  • Thursday

      nach Vereinbarung
  • Friday

      nach Vereinbarung

Hinweise zu Öffnungszeiten

Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.

Public transportation

  • Bus

    • Brunnenplatz: M27 Nauener Platz: 247, 327
  • Train (S-Bahn)

    • Humboldthain: S1, S2, S25, S26
  • Underground

    • Pankstr.: U8 Nauener Platz: U9

Additional information

Wartebereich vor Raum 354, 3.Stock

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Ehe abgeben

Entgegennahme einer Namenserklärung

Prerequisites

  • Ein Ehegatte ist (auch) ausländischer Staatsangehöriger
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
  • ggf. beeidigter Dolmetscher
    Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen.
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.
  • Notes
    Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden.
    Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.

Documents required

  • gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunden
    bei Eheschließung im Ausland

Fees

  • 25,00 Euro: Namenserklärung
  • 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Notes on responsibility

  • Standesamt, in dem die Ehe geschlossen wurde: für Beurkundung/Registrierung der Ehe in Berlin
  • Wohnsitzstandesamt: in allen anderen Fällen
  • Standesamt I in Berlin: bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland