Namensrechtliche Erklärung - Vorname/Nachname an das deutsche Recht angleichen at the location Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlung:
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.

Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.

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Contact

Opening hours

  • Monday

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr
  • Tuesday

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
      08:30 bis 13:00
  • Wednesday

      Keine Sprechstunde
  • Thursday

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
      14:00-18:00 Uhr
  • Friday

      Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr

      Alle anderen Abteilungen:
      Keine Sprechstunde

Public transportation

  • Bus

    • Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
  • Underground

    • U Blaschkoallee: U7

Information on the address of this location

Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)

Additional information

Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-3004, -2248, -3697, -2880
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-2227, -2684 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-2703, -3145, -4502
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501

Payment options

  • Girocard

Service description

Namensrechtliche Erklärung - Vorname/Nachname an das deutsche Recht angleichen

Bestimmte Personengruppen, wie Eingebürgerte, Spätaussiedler und Vertriebene, die ihre Namen ursprünglich nach ausländischem Recht erworben haben und deren Namen oder Namensbestandteile dem deutschen Recht fremd sind, können eine Erklärung über die Angleichung ihres Namens an das deutsche Recht beim zuständigen Standesamt abgeben (Angleichungserklärung).

Nach deutschem Recht führt eine Person einen oder mehrere Vornamen und einen Familiennamen. Dieser Form kann die Namensführung durch eine Angleichungserklärung angepasst werden.
  • So können Namensbestandteile, die das deutsche Recht nicht kennt (zum Beispiel Vatersnamen oder Mittelnamen) abgelegt werden.
  • Schreibweisen oder diakritische Zeichen, die es in der deutschen Sprache nicht gibt, können ebenfalls angeglichen werden.

Prerequisites

  • Erwerb des Namens nach ausländischem Recht
    Die erklärende Person führt Namen, Namensbestandteile oder Schriftzeichen, die dem deutschen Recht fremd sind.
  • Personenkreis
    Die erklärende Person
    • wurde eingebürgert oder
    • ist Vertriebene/r oder
    • ist Spätaussiedler/in
  • ggf. Name soll zum Ehenamen nach deutschem Recht bestimmt werden
    Gehört die erklärende Person nicht zum genannten Personenkreis, so besteht die Möglichkeit einer Angleichungserklärung nur dann, wenn ihr Name zum Ehenamen nach deutschem Recht bestimmt werden soll.
  • Ggf. Zustimmung
    • Ist die erklärende Person minderjährig, bedarf die Namenserklärung der Zustimmung der/des Sorgeberechtigten. Ist das Kind bereits über 14 Jahre, muss es die Erklärung selbst abgeben, diese bedarf aber ebenfalls der Zustimmung der/des Sorgeberechtigten.
    • Handelt es sich bei dem Namen, der angeglichen werden soll, um einen Ehenamen, so müssen beide Ehegatten zustimmen.
  • vorherige Beratung
    Eine vorherige Beratung über die Möglichkeiten der Angleichung im Einzelfall ist erforderlich.
  • Dokumente in deutscher Sprache
    Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden. Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorgelegt werden.
  • ggf. Dolmetscher
    Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Documents required

  • Erklärung über die Angleichung des Namens (Angleichungserklärung)
    vor Ort möglich
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
    ggf. mit amtlicher Übersetzung
  • ggf. Eheurkunde
    ggf. mit amtlicher Übersetzung
  • ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • ggf. Registrierschein, Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht zwingend abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden.

Fees

  • keine: für Vertriebene und Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge
  • 25,00 Euro: für Eingebürgerte
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensänderung

Notes on responsibility

Standesamt, welches das entsprechende Register führt
wenn es zu der erklärenden Person ein deutsches Personenstandsregister gibt, z.B.

  • wenn die Person im Inland geboren wurde
  • oder wenn die Person hier geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat
  • oder wenn die Person eine Nachbeurkundung ihrer Geburt oder Eheschließung/Lebenspartnerschaft vorgenommen hat

Standesamt des Wohnsitzes
Wenn es zu der erklärenden Person kein deutsches Personenstandsregister gibt

Standesamt, welches das Eheregister führt
wenn die Erklärung im Zusammenhang mit einer Ehenamenserklärung abgegeben wird