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Namensrechtliche Erklärung - Vorname/Nachname an das deutsche Recht angleichen at the location Standesamt Neukölln
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
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- Bezirksamt Neukölln
- Standesamt Neukölln
- Blaschkoallee 32 , 12359 Berlin
-
Mailing addressKarl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 90239-0
- Fax: (030) 90239-2577
- E-mail: standesamt@bezirksamt-neukoelln.de
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Opening hours
-
-
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr -
Tuesday
-
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
08:30 bis 13:00 -
Wednesday
-
Keine Sprechstunde
-
Thursday
-
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
14:00-18:00 Uhr -
Friday
-
Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr
Alle anderen Abteilungen:
Keine Sprechstunde
Public transportation
-
Bus
- Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
-
Underground
- U Blaschkoallee: U7
Information on the address of this location
Zugang über Haus 5Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)
Additional information
Telefonische Erreichbarkeit:Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-3004, -2248, -3697, -2880
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-2227, -2684 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-2703, -3145, -4502
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501
Payment options
- Girocard
Service description
Namensrechtliche Erklärung - Vorname/Nachname an das deutsche Recht angleichen
Bestimmte Personengruppen, wie Eingebürgerte, Spätaussiedler und Vertriebene, die ihre Namen ursprünglich nach ausländischem Recht erworben haben und deren Namen oder Namensbestandteile dem deutschen Recht fremd sind, können eine Erklärung über die Angleichung ihres Namens an das deutsche Recht beim zuständigen Standesamt abgeben (Angleichungserklärung).
Nach deutschem Recht führt eine Person einen oder mehrere Vornamen und einen Familiennamen. Dieser Form kann die Namensführung durch eine Angleichungserklärung angepasst werden.
Nach deutschem Recht führt eine Person einen oder mehrere Vornamen und einen Familiennamen. Dieser Form kann die Namensführung durch eine Angleichungserklärung angepasst werden.
- So können Namensbestandteile, die das deutsche Recht nicht kennt (zum Beispiel Vatersnamen oder Mittelnamen) abgelegt werden.
- Schreibweisen oder diakritische Zeichen, die es in der deutschen Sprache nicht gibt, können ebenfalls angeglichen werden.
Prerequisites
-
Erwerb des Namens nach ausländischem Recht
Die erklärende Person führt Namen, Namensbestandteile oder Schriftzeichen, die dem deutschen Recht fremd sind. -
Personenkreis
Die erklärende Person
- wurde eingebürgert oder
- ist Vertriebene/r oder
- ist Spätaussiedler/in
-
ggf. Name soll zum Ehenamen nach deutschem Recht bestimmt werden
Gehört die erklärende Person nicht zum genannten Personenkreis, so besteht die Möglichkeit einer Angleichungserklärung nur dann, wenn ihr Name zum Ehenamen nach deutschem Recht bestimmt werden soll. -
Ggf. Zustimmung
- Ist die erklärende Person minderjährig, bedarf die Namenserklärung der Zustimmung der/des Sorgeberechtigten. Ist das Kind bereits über 14 Jahre, muss es die Erklärung selbst abgeben, diese bedarf aber ebenfalls der Zustimmung der/des Sorgeberechtigten.
- Handelt es sich bei dem Namen, der angeglichen werden soll, um einen Ehenamen, so müssen beide Ehegatten zustimmen.
-
vorherige Beratung
Eine vorherige Beratung über die Möglichkeiten der Angleichung im Einzelfall ist erforderlich. -
Dokumente in deutscher Sprache
Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden. Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. -
Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorgelegt werden. -
ggf. Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Documents required
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Erklärung über die Angleichung des Namens (Angleichungserklärung)
vor Ort möglich - Personalausweis oder Reisepass
-
Geburtsurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung -
ggf. Eheurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung - ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
- ggf. Registrierschein, Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
-
ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht zwingend abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden.
Fees
- keine: für Vertriebene und Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- 25,00 Euro: für Eingebürgerte
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensänderung
Legal basis
More information
Notes on responsibility
Standesamt, welches das entsprechende Register führt
wenn es zu der erklärenden Person ein deutsches Personenstandsregister gibt, z.B.
- wenn die Person im Inland geboren wurde
- oder wenn die Person hier geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat
- oder wenn die Person eine Nachbeurkundung ihrer Geburt oder Eheschließung/Lebenspartnerschaft vorgenommen hat
Wenn es zu der erklärenden Person kein deutsches Personenstandsregister gibt
Standesamt, welches das Eheregister führt
wenn die Erklärung im Zusammenhang mit einer Ehenamenserklärung abgegeben wird