Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit at the location Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg
Larger map Contact
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg
- Tempelhofer Damm 165 , 12099 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90277 7559
- E-mail: sozialwesen@ba-ts.berlin.de
Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar. Das Amt für Soziales Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang). Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar. Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden. Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.
Opening hours
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Eine Sprechstunde ist Dienstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingerichtet für:
• Fälle von Mittellosigkeit und
• akute Fälle von Wohnungsnot/Obdachlosigkeit zur Unterbringung in einer Unterkunft
Alle anderen Anliegen sind nach Möglichkeit schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten. Termine außerhalb der Sprechstunden vereinbaren Sie bitte persönlich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung. -
Thursday
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Eine Sprechstunde ist Donnerstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingerichtet für:
• Fälle von Mittellosigkeit und
• akute Fälle von Wohnungsnot/Obdachlosigkeit zur Unterbringung in einer Unterkunft
Alle anderen Anliegen sind nach Möglichkeit schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten. Termine außerhalb der Sprechstunden vereinbaren Sie bitte persönlich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.
Public transportation
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Bus
- Rathaus Tempelhof: 184 Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)
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Train (S-Bahn)
- S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
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Underground
- Alt-Tempelhof: U6 Kaiserin-Augusta-Straße: U6
Payment options
- Barzahlung
Service description
Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit
- wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht oder
- wenn Sie keine Wohnung oder andere Wohnmöglichkeit mehr haben.
- Vermittlung einer Wohnmöglichkeit,
- Beratung und Hilfe bei der Neuanmietung von angemessenem Wohnraum (beispielsweise darlehensweise Gewährung der Mietkaution),
- Unterstützung und Beratung bei Schulden (insbesondere Miet- und Energieschulden).
Prerequisites
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Wohnungslosigkeit oder drohender Verlust der Wohnung
Sie haben keine Wohnung oder Sie werden Ihre Wohnung demnächst verlieren, falls Sie keine Hilfe bekommen.
Documents required
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
Ausweis-Dokument
zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel -
Nachweis über den letzten Wohnsitz
zum Beispiel Personalausweis oder Melde-Bescheinigung -
Nachweis über vorhandenes Einkommen
zum Beispiel
- Lohn-Abrechnungen
- Bescheide zum Beispiel vom Arbeitsamt, Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Krankenkasse, Rententräger
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Nachweise über vorhandenes Vermögen
zum Beispiel:
- Konto-Auszüge
- Wertgegenstände (Auto, Schmuck und Ähnliches)
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen
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Nachweise über vorhandene Schulden
zum Beispiel:
- Konto-Auszüge
- Mahnungen
- Ratenzahlungs-Vereinbarungen
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Mietvertrag und vorhandene Unterlagen zur Wohnung
zum Beispiel:
- Schreiben über die Änderung der Miete
- Mietkonto-Auszug
- Mahnungen
- Kündigungsschreiben
- Mitteilung über die Räumungsklage
- Mitteilung über die Zwangsräumung
- Mahnungen des Energie-Versorgers
- Mitteilung des Energie-Versorgers, dass der Strom abgestellt wird
- Manchmal können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde.
Forms
Fees
keine
Legal basis
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin)
- Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen)
- Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz)
More information
Notes on responsibility
Örtlich zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die hilfesuchende Person wohnt. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (siehe "Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz)" unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen").
Personen ohne Aufenthaltstitel oder im laufenden Asylverfahren wenden sich an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.