Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit at the location Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf

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Contact

  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
  • Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
  • Riesaer Straße 94 ,  12627 Berlin
  • Contact person

  • Herr Ditschkowski
  • Tel.: (030) 90293-0
  • Fax: (030) 9028-4999

Opening hours

  • Monday

      → offene Sprechstunde bei bestehender oder drohender Obdachlosigkeit im Team Unterbringung und
      Soziale Wohnhilfe

      → Telefonsprechstunde für Leistungen nach dem SGB XII / AsylbLG ohne Leistungen der Hilfe zur
      Pflege

      09:00 – 11:00 Uhr

      → Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Tuesday

      → offene Sprechstunde im Amt

      09:00 – 11:00 Uhr

      → Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Wednesday

      Nur nach Vereinbarung.
  • Thursday

      → offene Sprechstunde im Amt

      09:00 – 11:00 Uhr

      → Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Friday

      Nur nach Vereinbarung.

Public transportation

  • Bus

    • Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 195
  • Tram

    • Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 18, M6

Service description

Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit

Sie können Hilfe bekommen,

  • wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht oder
  • wenn Sie keine Wohnung oder andere Wohnmöglichkeit mehr haben.

So können wir Ihnen helfen:

  • Vermittlung einer Wohnmöglichkeit,
  • Beratung und Hilfe bei der Neuanmietung von angemessenem Wohnraum (beispielsweise darlehensweise Gewährung der Mietkaution),
  • Unterstützung und Beratung bei Schulden (insbesondere Miet- und Energieschulden).

Prerequisites

  • Wohnungslosigkeit oder drohender Verlust der Wohnung
    Sie haben keine Wohnung oder Sie werden Ihre Wohnung demnächst verlieren, falls Sie keine Hilfe bekommen.

Documents required

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Ausweis-Dokument
    zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
    zum Beispiel Personalausweis oder Melde-Bescheinigung
  • Nachweis über vorhandenes Einkommen
    zum Beispiel
    • Lohn-Abrechnungen
    • Bescheide zum Beispiel vom Arbeitsamt, Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Krankenkasse, Rententräger
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen
    zum Beispiel:
    • Konto-Auszüge
    • Wertgegenstände (Auto, Schmuck und Ähnliches)
    • Bausparverträge
    • Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen
  • Nachweise über vorhandene Schulden
    zum Beispiel:
    • Konto-Auszüge
    • Mahnungen
    • Ratenzahlungs-Vereinbarungen
  • Mietvertrag und vorhandene Unterlagen zur Wohnung
    zum Beispiel:
    • Schreiben über die Änderung der Miete
    • Mietkonto-Auszug
    • Mahnungen
    • Kündigungsschreiben
    • Mitteilung über die Räumungsklage
    • Mitteilung über die Zwangsräumung
    • Mahnungen des Energie-Versorgers
    • Mitteilung des Energie-Versorgers, dass der Strom abgestellt wird
  • Manchmal können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde.

Fees

keine

Notes on responsibility

Örtlich zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die hilfesuchende Person wohnt. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (siehe "Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz)" unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen").

Personen ohne Aufenthaltstitel oder im laufenden Asylverfahren wenden sich an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.