Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen at the location Amt für Soziales

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Opening hours

  • Monday

      09:00-11:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
      09:30-11:30 Uhr Materielle Hilfen
  • Tuesday

      09:00-11:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
      09:30-11:30 Uhr Materielle Hilfen
  • Thursday

      09:00-11:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
      09:30-11:30 Uhr Materielle Hilfen

Hinweise zu Öffnungszeiten

Leistungsbeziehende Bürgerinnen und Bürger vereinbaren für die Vorsprache bitte einen Termin.

Pandemiebedingt gibt es derzeit nur eine Notsprechstunde.

Public transportation

Additional information

Auf dem Parkplatz befindet sich ein Häuschen mit einem Fotografen.

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:

  • Ernährung
  • Unterkunft und Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheitspflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
  • erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
  • erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Zusätzlich wird ein Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt.

Prerequisites

  • Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und bestimmte Aufenthaltstitel besitzen.
    (siehe Zuständigkeitshinweis am Ende der Seite)

Documents required

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlage
  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
  • Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Fees

keine

Notes on responsibility

Zu Beginn des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung gewährt. Es können sich weitere Leistungen nach dem AsylbLG über die Ämter für Soziales anschließen, sofern nicht - je nach Stand oder Ausgang des Asylverfahrens - ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) besteht.