Haus- und Nachbarschaftslärm at the location Ordnungsamt - ZAB

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aus aktuellem Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) und zur Vorsorge für unsere Kund_Innen und Mitarbeiter_Innen, sehen wir uns veranlasst, die persönlichen Sprechstunden der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) einzustellen.

Wir bitten Sie, ausschließlich die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.

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Haus- und Nachbarschaftslärm

Haus- und Nachbarschaftslärm

Allgemeine Informationen

Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.

Prerequisites

  • keine Voraussetzungen erforderlich

Documents required

  • Anzeige
    Keine Unterlagen benötigt

Fees

keine

Average time to process request

4 Wochen

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Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Ordnungamt in Anspruch genommen werden.